Alle Blogs » BMF: Die Abgeltungsteuer von A bis Z

BMF: Die Abgeltungsteuer von A bis Z

am 13.06.2008 von http://www.steuerrechtblog.de

Das Bundesfinanzministerium (BMF) erklärt die kommende Abgeltungsteuer in Stichworten: Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der “Abgeltungsteuer”. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier in mehr als 60 Stichwörtern.
Stichworte …

Abgeltungsteuer

Steuerpraxis / Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist durch die Abgeltungsteuer vollkommen neu geregelt worden. Bei der Beratung von Privatanlegern und Unternehmern sind damit ganz neue Strategien zur Steueroptimierung erforderlich.  Beiträge dazu: - Ve…

Banken warnen vor zu hoher Abgeltungsteuer

Handakte WebLAWg / Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) und das Deutsche Aktieninstitut (DAI) haben sich gestern in Berlin für die Einführung einer Abgeltungsteuer in Höhe von 20 Prozent für sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen ausgesprochen. Nach jüngsten…

Abgeltungsteuer sorgt für Unruhe in Koalition

Steuerblog / Die Union will darauf bestehen, gleichzeitig mit der zum 1.1.2008 geplanten Unternehmensteuerreform auch die Besteuerung von Kapitalerträgen neu zu regeln. Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU) erteilte Überlegungen aus dem Bundesfinanzminister…

Das BMF erklärt die Abgeltungssteuer

STEUERRECHT / “Einfach erklärt: Die Abgeltungsteuer Die fünf wichtigsten Fragen & Antworten Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kur…

BReg: Kapitalertragsteuerabzug wird bei Betriebsprüfungen mitgeprüft

STEUERRECHT / Der Kapitalertragsteuerabzug wird bei den regelmäßigen Betriebsprüfungen mitgeprüft, wenn dies erforderlich ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/5237) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bund…

BReg: Kapitalertragsteuerabzug wird bei Betriebsprüfungen mitgeprüft

STEUERRECHT / Der Kapitalertragsteuerabzug wird bei den regelmäßigen Betriebsprüfungen mitgeprüft, wenn dies erforderlich ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/5237) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bund…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Michael Kaiser

Weblog zum deutschen Steuerrecht

» STEUERRECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »