Blutprobenentnahme: In Hamburg nicht mehr ohne Richter ... und auch keine Fahrt zur Wache!

"Richtervorbehalt und kein Ende", möchte man fast sagen. Die SZ berichtet über eine spektakuläre - aber konsequente Entscheidung der Hamburger Behörde für Inneres: Dort ist den Polizeibeamten neuerdings offenbar untersagt, überhaupt Blutproben ohne richterliche Anordnung zu entnehmen. Nichtmals mehr auf die Wache sollen Trunkenheitsfahrer zur Blutprobenentnahme mitgenommen werden, wenn nicht bereits eine richterliche Anordnung stattgefunden hat. Die SZ titelt so auch ironisch (?): "Einladung zum Trinken"

Vorsicht (Eigenwerbung):

Zu revisionsrechtlichen Fragen, insbeson…

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Themen: Alkohol , Hamburg
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 21. Januar 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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