Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle künftig ohne Richtervorbehalt?

Die Landesregierung von Niedersachsen beschloss am 05.10.2010, einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat einzubringen, wonach Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr künftig ohne vorherige richterliche Anordnung möglich sein sollen. Der Deutsche Richterbund und die Innenministerkonferenz unterstützen dieses Anliegen. Begründet wird der Vorstoß mit dem Hinweis auf die erheblichen Gefahren, die von alkoholisierten und unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Verkehrsteilnehmern ausgingen. Da sich der zuständige Ermittlungsrichter im Wesentlichen auf die meist telefonischen Angaben des kontrollierenden Polizeibeamten verlassen müsse, sei die Einschaltung des Ermittlungsrichters eine vollzugsbehindernde Formalie. Das Richteramt und die richterliche Kontrolle sollen dadurch aufgewertet und gestärkt werden. Eine paradoxe Argumentation, finde ich. Aufgewertet wird hierbei nur die Entscheidungsmacht der Polizei,…

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Themen: Alkoholtest Straßenverkehr , Blutentnahme Richtervorbehalt Alkohol Drogen , Bluttest Alkohol , Drogentest Straßenverkehr , Richtervorbehalt Anordnung Blutentnahme Blutabnahme Bluttest

Erschienen 13. Oktober 2010 auf http://www.rechthaber.com.

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