Bloß nicht diskutieren
Die Firma Antassia GmbH betreibt mit top-of-software.de eine der üblichen Abzockseiten. Auf der Suche nach kostenlosen Programmen (z.B. OpenOffice) verwechseln weniger aufmerksame Nutzer das Angebot mit einer üblichen Gratis-Downloadseite. Doch statt kostenloser Software erhalten sie eine zweijährige Mitgliedschaft aufgebrummt, die insgesamt 192,00 € kostet.
Es gibt bereits etliche Urteile, die den Abzockern bestätigen, dass sie keine Ansprüche geltend machen können. Laut den Gerichten kommt selbst dann kein Vertrag zustande kommt, wenn die arglosen Surfer Namen und Adresse eingeben (aktuell zum Beispiel Landgericht Mannheim).
Kein Wunder, dass solche Läden alles daran setzen, die meist schockierten Rechnungsempfänger gehörig unter Druck zu setzen und zu schneller Zahlung zu bewegen. So heißt es bei der Antassia GmbH drohend:
Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Der Internetprovider … speichert die IP-Adresse, welche bei der Anmeldung übermittelt wurde. Unter Hinzuziehung des möglichen Anmeldezeitpunktes (siehe Rechnung) ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen. Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.
Klingt heftig, ist aber nur heiße Luft. Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben verwendet werden dürfen. Das Unrecht, dem sich die Abzockerfirmen von zahlungunwilligen Kunden ausgesetzt fühlen, ist schon mal keine Straftat, auf jeden Fall aber keine schwere.
Selbst wenn sich ein Staatsanwalt einer Anzeige der Antassia GmbH annähme (was wenig wahrscheinlich ist), wäre ein Zugriff auf die Vorratsdaten rechtswidrig. Kein Gericht, das sich an die Vorgaben aus Karlsruhe hält, würde die Herausgabe der Daten anordnen.
Überdies stünde auch dann nur fest, von welchem Computer aus die “Anmeldung” erfolgte. Da die meisten Computer aber von mehreren Personen genutzt werden, ist das noch lange kein Beleg dafür, dass sich der vermeintliche Kunde selbst angemeldet hat.
Mit anderen Worten: Firmen wie die Antassia GmbH stoßen Drohungen aus, deren Substanz der Werthaltigkeit ihres Angebotes entspricht.
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch begründet, kommen als Antwort nur Textbaustei…
» Vollständiger ArtikelThemen: Openoffice , Karlsruhe , Landgericht Mannheim , Antassia GmbH
Erschienen 3. Februar 2010 auf http://www.lawblog.de.
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