Blond mit kahler Stelle

Eine Friseurkundin, die nach einer fehlerhaften Blondierung eine dauerhaft kahle Stelle am Hinterkopf zu beklagen hat, bekommt 5.000 Euro Schmerzensgeld.Die Geschädigte hatte 20.000 Euro verlangt. Die kahle Stelle am Kopf der Klägerin ist Folge einer Verätzung und fünf mal fünf Zentimeter groß.

Das Gericht nahm zu Gunsten der Klägerin an, dass sie starke Schmerzen erlitten hatte und immer wieder einen Hautarzt aufsuchen musste. Auch sei die Klägerin entgegen der Ansicht der beklagten Friseurin und deren ebenfalls beklagter Chefin nicht verpflichtet, sich einer Haarimplantation zu unterziehen. Denn eine solche sei mit Risiken verbunden, die die Klägerin nicht eingehen müsse. Daher sei die kahle Stelle als Dauerschaden zu werten.

Das Gericht stellte nach Betrachtung der Kopfhaut der Klägerin jedoch fest, dass die kahle Stelle nur dann zu erkennen ist, wenn man mit den Händen die Haare anhebt. Die Klägerin sei daher nicht entstellt. Eine Minderung der Heiratschancen erachtete das Gericht als äußerst fern liegend.

Ein Schm…

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Themen: Coburg , Ballmann

Erschienen 1. Februar 2010 auf http://richter-ballmann.info.

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