Kompa kämpft – Gisela sagt, das geht gar nicht!
Infodocc | 31. Mai 2012 — Ein sehr interessanter Fall, mit großer Bedeutung für die Blogger-Szene – Dr. Klehr ./. Kompa. Der Sachverhalt dürfte inzwische…
Die Blogs sind ein Instrument der Meinungsäußerung und Meinungsbildung. Derzeit ist ein Blog-Beitrag des geschätzten Kollegen Markus Kompa Grund für ein gerichtliches Verfahren wie auch einer sich daraus ergebenden, lebhaften Diskussion.
Inhaltlich geht es um die presserechtliche Beurteilung der Einbettung eines Videos eines ZDF Beitrages, der presserechtlich angegriffen wurde und während des dazu laufenden Gerichtsverfahrens von dem nun beklagten Kollegen Kompa in einem Blog Beitrag einbezogen wurde.
Inhalt des Hauptsacheverfahrens war dabei – juristisch - die Unterlassung der Verbreitung, tatsächlich geht es aber darum, inwieweit ein Blogger für die Verbreitung kontroverser fremder Inhalte haftet, wenn der Blogger diese als Video in seinen Blog einbettet und über die eventuelle Rechtsverletzung Kenntnis hat.
Das Urteil der 24 Zivilkammer des LG Hamburg wird dabei – aus meiner Sicht – etwas oberflächlich diskutiert, eine Gesamtbetrachtung und Bewertung wird leider eher vermieden. Ich möchte daher hier einmal versuchen die wesentlichen Punkte des Urteils und die mögliche Kritik daran einmal kurz zusammenzufassen:
Sachverhalt:
Ein umstrittener Krebsarzt wird Thema einer Reportage der ZDF-Sendung WISO, welche am 6.12.2010 ausgestrahlt wird. Dabei werden wohl auch versteckte Aufnahmen des Empfangsbereichs der Praxis des Arztes in München gefertigt. Der betroffene Arzt geht gegen das ZDF im Wege einer einstweiligen Verfügung vor, die dieser auch am 18.1.2011 erhält. Natürlich vor der Pressekammer des LG Hamburg, der Zivilkammer 24. Am 23.3.2011 mahnt der Anwalt des betroffenen Arztes auch den Kollegen Kompa wegen seines Blogbeitrages unter Einbindung des Videos des WISO Beitrages als “embedded link”, der von einem Dritten auf youtube hochgeladen wurde, ab. Der Kollege Kompa gibt am 25.311 eine Unterlassungserklärung unter der Bedingung der Rechtskraft der einstweiligen Verfügung gegen das ZDF ab. Die Unterlassungserklärung wird angenommen, aber gleichzeitig wird eine weitere Unterlassungserklärung angefordert, die ebenfalls unter der Einschränkung der Rechtskraft abgegeben wird. Gleichzeitig warnt der Kollege Kompa in leicht ironischem Ton vor der Suche nach dem Bericht auf youtube. Dies nimmt der Prozessbevollmächtigte des Krebsarzt offensichtlich zum Anlass eine einstweilige Verfügung gegen den Kollegen zu beantragen, die auch am 7.4.2011 erlassen wird. Der damals zuständige Vorsitzende Richter ist jetzt ironischerweise Vorsitzender der zuständigen Berufungskammer des Hanseatischen OLG. Anscheinend hat der Kollege Kompa sodann Antrag auf Durchführung eines Hauptverfahrens gestellt (§ 926 ZPO), so dass es nun zu einem Hauptverfahren gekommen ist. Nach der mündlichen Verhandlung am 9.3.2012 ergeht am 18.5.2012 das Urteil der ZK 24 des LG Hamburg. In welchem Stadium sich das Verfahren des Arztes mit dem ZDF befindet ist nicht bekannt. </…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Mai 2012 auf http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress.
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