Landtagsausschuss verbietet einem Zuhörer das Bloggen
Internet-Law | 13. September 2011 — Der Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags hat einem Zuhörer verboten, live aus dem Ausschuss zu bl…
Gestern tagte der Untersuchungsausschuss zur unsäglichen Intrige, bei der vier Steuerfahnder durch “psychologische Gutachten” kaltgestellt werden sollten.
Guido Strack vom Whistleblowernetzwerk e.V. wohnte dem Termin bei und vermittelte die Öffentlichkeit mittels Liveblogging. Gegen 12 Uhr thematisierte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Liveblogging und forderte Unterlassen des gebloggten Wortprotokolls, das er für eine “Übertragung” hielt.
Die Frankfurter Rundschau berichtet:
Zu einem weiteren Eklat kam es dann um einen Besucher, der live aus dem Ausschuss auf der Seite whistleblower-net.de berichtete. Ein Vertreter des Whistleblower-Netzwerks hatte live im Internet über die Vernehmung Rudolf Schmengers berichtet. Das stieß auf den Unmut der Koalitionsfraktionen CDU und FDP: Die Veröffentlichung gebe fast den Wortlaut wieder und komme einer ebenfalls verbotenen Tonaufzeichnung gleich, entschied Blum. Er bat den Blogger, seine Arbeit einzustellen. Sonst müsse er Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Der Vorsitzende drohte an, den Blogger identifizieren oder den PC beschlagnahmen zu lassen. Der Blogger ließ sich nicht beirren, zog den Vergleich mit Stenographie, die am Ergebnis ja nichts ändere. Der Vorsitzende drohte unbestimmt mit “Maßnahmen”. Die Presseleute im Raum unterdessen solidarisierten sich mit dem Blogger und sagten zu, bei einem Rausschmiss die Lücke zu schließen.
Die Zensoren kniffen. “Passiver Widerstand” nannte so etwas der Kollege Herr Rechtsanwalt Mahatma Ghandi.
Zwisc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. September 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.
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