Bloggender Prozesshansel: Falscher Kläger, Ausschlussfrist verpatzt

Da bekommt der Kai Diekmann in letzter Zeit kostenlosen Rechtsrat von mir, trotzdem verlässt er sich lieber auf seine Berliner Rechtsberater. Die TAZ kommentiert mitleidig u.a.:

Zu dem Beitrag auf taz.de “Bild zahlt für Sarrazin-Interview” vom 16.11.2009, in dem wir berichtet hatten, dass der Springer-Verlag Lettre ein Vergleichsangebot von 30.000 EU gemacht hätte, hatten Kai Diekmanns Anwälte beim Landgericht Berlin eine Gegendarstellung beantragt. Das Landgericht lehnte diese ab, weil Diekmann von der Meldung nicht betroffen sei. Daraufhin beantragten dieselben Anwälte eine Gegendarstellung für den Axel Springer Verlag. Dies wurde vom Landgericht erneut abgelehnt, weil der Axel Springer Verlag die Gegendarstellung nicht unverzüglich angemeldet und so die Frist versäumt hatte. Die Kosten für diesen Anfängerfehler: 3.000.- €.

Oups … Ich habe Diekmanns Presse-Anwalt, der ihn üblicherweise in Hamburg vertritt, unter nicht ganz erfreulichen Umständen kennengelernt. Auch, wenn ich ungern positive Dinge über Springerpresse-Anwälte sagen möchte, würde es mich doch sehr überrasche…

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Abmahnung , Meinungsfreiheit , Hamburg , Fliegender Gerichtsstand , Lte , Landgericht Berlin , Pech , Koffer , Kai Diekmann , Gegendarstellung , Sarrazin , Zensur , Pressekammer , Die Lieben Kollegen , Medienmanipulation , Kai Diekmann Rechtsstreit
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 7. Januar 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.

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Das Blogwart-Tagebuch - Diekmann-Watch - tazblogs

taz, die tageszeitung


: Berichtigung

Nach Veröffentlichung unserer Mitteilung \"Bild zahlt für Sarrazin-Interview\" vom 16.11.2009, wonach der Axel-Springer-Verlag wegen eigener Verbreitung des Lettre-Interviews mit dem Bundesbanker Thilo Sarrazin an Lettre 30.000 Euro zahlen müsse, hat der Axel-Springer-Verlag dem Anwalt von Lettre mitgeteilt, nun zu dem Vergleich nicht mehr bereit zu sein, weil die Veröffentlichung dieser Nachricht auf taz.de erfolgte.