bloggen lohnt sich manchnal doch ein bisschen

Morgen schreibe ich (mal wieder...) eine Scheinklausur im Strafrecht. Nach herrschender Bibliotheksmeinung ist "Körperverletzung mit Todesfolge" ein heißes Eisen. Insbesondere den "Gubener Hetzjagd"-Fall (BGHSt 48 34 = NJW 2003, 150) solle man sich ansehen. Es ist ein schönes Gefühl, wenn man gleich weiß, worum es geht, weil man sich damit schon mal, aus mehr oder weniger, eigenem Antrieb befasst hat. Es geht, kurz gesagt, um die Frage, ob man sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227*) strafbar machen kann, wenn das Grunddelikt der Körperverletzung (§ 223 ff.) im Versuchsstadium stecken bleibt. Kurz zum Sachverhalt (stark vereinfacht und radikal verkürzt): Die ausländerfeindlich gesinnten A, B und C verfolgen nach einem Discobesuch den Kubaner O mit offensichtlichem Körperverletzungsvorsatz. Als die Verfolger den O aus den Augen verlieren, geben sie die Verfolgung auf. Trotzdem flüchtet O in Todesangst weiter. Um sich in einem Haus zu verstecken, tritt er die verschlossene Glastür ein, wodurch er sich so starke Verletzungen zuzieht, dass er verblutet. Zu klären ist, wie sich A strafbar gemacht hat (zur Vereinfachung wird auf die Strafbarkeitsprüfung der anderen Beteiligten verzichtet).** I. Strafbarkeit wegen § 223 I 1. obj. TB Misshandlung oder Gesundheitsschädigung (-) 2. Ergebnis: Strafbarkeit wegen § 223 I (-) II. Strafbarkeit wegen §§ 223 I, II, 22 1. Vorprüfung: a) Nichtvollendung (+) b) Versuchsstrafbarkeit (+) 2. Tatbestabdsmäßigkeit a)Tatentschluss: (+) b) Unmittelbares Ansetzen (P) noch kein TB-Merkmal erfüllt: es genügt, dass Handlungen vorgenommen werden, die gemäß dem Tatplan der Erfüllung von TB-Merkmalen vorgelagert sind und unmittelbar in Tathandlungen einmünden sollen. hier: Auf Verfolgung soll unmittelbar Körperverletzung folgen, somit unmittelbares Ansetzen (+) 3. RW und Schuld (+) 4. persönliche Strafausschließungs-/ Strafaufhebungsgründe Rücktritt vom Versuch gem. § 24 I 1 (P) kein Rücktritt, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist. Dies ist der Fall, wenn die vorgenommenen Handlungen ihr Ziel nicht erreicht haben und der Täter erkennt, dass er das Ziel mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder nicht ohne zeitliche Zäsur herbeiführen kann. hier: sahen die die Verfolgung als aussichtslos und brachen sie ab, also Rücktritt (-) 5. Ergebnis: Strafbarkeit wegen §§ 223 I, II, 22 (+) III. Strafbarkeit wegen § 227 I 1. Tatbestandsmäßigkeit Objektiv und subjektiv tatbestandsmäßige Körperverletzung nach §§ 223-226 (P) hier nur Versuch: der § 227 wurde um "(§§ 223 bis 226)" ergänzt, ohne dass die Versuchstatbestände ausgenommen wurden 2. Eintritt des Todes (+) 3. objektive Zurechnung a) Zurechnung der schweren Folge zum Verhalten des Täters (P) eigenverantwortliches Verhalten des Opfers? - Man könnte einwenden, dass das eigene Verhalten des Opfers zum Tod geführt hat und somit die Anwendbarkeit des § 227 verneinen, was in der alten Rechtsprechung auch so g…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 21. Juli 2011 auf http://stillerbeobachter.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verlassen Des Schiffes Kapitän Frühzeitiges Straftat: Strafbarkeit des Kapitäns der Costa Concordia

Juraexamen.info | 16. Januar 2012 — Das tragische Schiffsunglück vor der Costa Concordia vor der Küste Italiens beschäftigt in den letzten Tagen die Medien. In den…

überzahlung Arbeitsagentur Betrug Durch Unterlassen: Das Dulden von Überzahlung ist nicht strafbar

Unternehmerarbeitsrecht | 24. August 2010 — Nimmt ein Arbeitnehmer bewusst Lohnüberzahlungen entgegen, ohne den Arbeitgeber auf die offensichtlich zu Unrecht erfolgte Über…

BGH: Der Versuch und das außertatbestandsmäßige Handlungsziel!

Juraexamen.info | 22. November 2010 — In einer Beschluss vom 13. September 2010 (1 StR 423/10) hatte sich der BGH mit der Problematik des außertatbestandsmäßigen H…

Zwei Paar Schuhe – Die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift und die materiell rechtliche Frage der Strafbarkeit

Heymanns Strafrecht Online Blog | 23. Februar 2012 — Das zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehene Urt. des BGH v. 24.01.2012 – 1 StR 412/11 befasst sich mit der Frage der ausreich…

BEDROHUNG

LawBlog | 20. Dezember 2005 — Es gibt daran zwar viel zu mäkeln, aber das Amtsgericht Düsseldorf legt seinem Strafurteil von heute Mittag folgenden Sachverha…

Zwei Paar Schuhe – Die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift und die materiell rechtliche Frage der Strafbarkeit

Heymanns Strafrecht Online Blog | 23. Februar 2012 — Das zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehene BGH, Urt. v. 24.01.2012 – 1 StR 412/11 - befasst sich mit der Frage der ausreiche…

Zur Strafbarkeit von Abo-Fallen

Die Abo-Falle | 30. April 2010 — In der “Neuen Zeitschrift für Strafrecht” (NStZ), ausgabe 4/2010, beschäftigt sich Eisele mit der Strafbarkeit von “Kostenfalle…

Aktuell: BGH zum Rücktritt vom Versuch

Jurakopf | 1. Juni 2009 — Einfach nur kurz der Hinweis auf zwei aktuelle Entscheidungen des BGH rund um den Versuch: Zuerst geht es um die Abgrenzung z…

Der Lehre folgen?

Recht verkehrt | 7. Februar 2010 — Im Rahmen der Vorbereitungen für meine Abschlussklausur im Strafrecht BT stehe ich vor folgender Konstellation: Täter T hat…

Jetzt geht’s los - heute mal später

LawBlog | 21. März 2006 — In diesem Beitrag habe ich versucht zu begründen, warum der Satz “Ich steche dir die Augen aus” nicht den Straftatbestand der…

Urteil des 5. Strafsenats vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 -