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Bloggen für die Öffentlichkeit - aber doch nicht für Bekannte!

am 28.11.2005 von http://obiterdictum.wordpress.com/

Kürzlich mailte mich eine Freundin an, die ihr Blog mit einem Paßwort versehen wollte. Das Schreiben klang leicht verzweifelt: Ihre werte Frau Mutter hatte ihr Weblog entdeckt und konnte nun die Gedanken lesen, die für Freunde, Bekannte und das breite Publikum, aber keinesfalls für die Verwandtschaft gedacht waren. Auch andere Blogger haben scheinbar mit dem freien Wort ihre Probleme: So verheimlicht zum Beispiel ein österreichischer teacher vor seinen Schülern, daß er sich seinen Schulfrust häufig online von der Seele schreibt.

Juristen lernen dagegen früh, daß sie Selbstdarsteller in eigener Sache sein müssen, um zu bestehen. Ein gewisser Stolz ist auch nicht zu leugnen, wenn das eigene geschriebene Wort gelesen, zitiert, kommentiert und verlinkt wird. Ich meine, daß wesentlicher Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft das freie und offene Wort sein muß. Dazu gehört auch, daß derjenige, der dieses Wort spricht, sich nicht verstecken muß, sondern höchstselbst auf die (virtuelle) Agora treten kann. Ein Bundesverfassungsrichter hat dies einmal in einem Sondervotum (zu einem freilich ganz anderen Thema) folgendermaßen ausgedrückt: Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz. Deshalb habe ich von Anfang an unter meinem realen Namen und ohne Pseudonym, Netz und doppelten Boden gebloggt. Wer mich aus dem realen Leben …

Vorher bei http://obiterdictum.wordpress.com/ (Obiter Dictum)

» Vertrauensanwalt für Österreicher

» Eine blumige Akte

» Zweimal Verkehr

» Pisa-Opfer in der Oper

» I don´t TakeLaw


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Manchmal liegt im Ende auch ein Anfang...

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