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Blödheit? Betrug? Erfolgsunrecht? Beseitigung eines Fluchs sollte 150 Euro kosten

am 02.04.2006 von strafblog

Die RHEINISCHE POST spöttelt in ihrer heutigen Online-Ausgabe über eine 25-jährige Verkäuferin aus Soest, die auf eine Betrügerin hereingefallen sei. Die Täterin war am Samstag in dem Geschäft erschienen, in dem die Verkäuferin angestellt war und hatte dieser erzählt, dass ein Fluch auf dem Geschäft liege. Mit 150 Euro könne sie den Fluch beseitigen. Sie müsse dreimal mit dem Geld um das Geschäft laufen und werde dann zurückkommen. Die Verkäuferin nahm die angebotene Hilfe gerne an, da die Umsätze im Geschäft zuletzt nicht besonders gut waren. Sie gab der Fremden 150 Euro, die damit verschwand.

Zu Recht wird die Polizei von der RP wie folgt zitiert: Ob allerdings der Fluch weg ist und der Umsatz des Ladens in den nächsten Wochen steigt, muss beobachtet werden. Genau. Erst dann wird man nämlich beurteilen können, ob wirklich ein (vollendeter) Betrug vorliegt. Oder?

Autor: RA Rainer Pohlen

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