„Blitzen“ nicht verfassungswidrig

Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.

Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.

§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeige keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen eines Fahrzeugs identifizierbar sind, stelle zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertige jedoch eine Beschränkung seiner Grundrechte.

Die Überwachung treffe zudem nicht Unbeteiligte, sondern ausschließlich Fahrer, die selbs…

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Themen: Urteile , Rechtsanwalt , Bundesverfassungsgericht , Bußgeld , Geschwindigkeit , Flensburg , Bvr , Rede , Bestanden , Blitzen , Punkte , Schadenfix.de Rechtstipps , Verkehrsüberwachung , Matthias Seibel

Erschienen 21. Juli 2010 auf http://www.schadenfixblog.de.

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