Blickwinkel der Öffentlichkeit

Recht harsche Kritik übt Gisela Friedrichsen an der Strafjustiz in ihrem in der aktullen Print-Ausgabe des Spiegel abgedruckten Beitrag. Unter der Überschrift "Nur noch unerwünschte Last" wird der Eindruck erweckt, Richter nähmen sich alle Freiheiten und ließen keine Gelegenheit aus, der Verteidigung das Leben und die Arbeit schwer zu machen. Im Kern ihrer Betrachtungen steht der Prozess gegen den Krankenpfleger Stephan L. in Kempten. Die Materie, mit der sich das Gericht zu befassen hat, insbesondere die Wirkung eines Medikaments, mittels dessen der Angeklagte eine Patientin umgebracht haben soll, ist komplex und kompliziert. Das Gericht - so Frau Friedrichsen - verweigere sich aber seiner Pflicht zur Aufklärung. Es habe den Antrag der Verteidigung, einen bei der Entwicklung des betreffenden Mittels mitverantwortlichen Mediziner zu hören, schroff zurückgewiesen, da es aufgrund eines Gutachtens eines Rechtsmediziners "bereits vom Gegenteil überzeugt" sei. Nun ist Kritik dieser Art für die Justiz nichts Neues. So findet sich zum Beispiel Unverständnis für eine gerichtliche Entscheidung auch in einem Beitrag in einer kleineren (Eisenbahn-)Fachpublikation. Das Gericht hatte nach einem Zusammenstoß zweier Vorortzüge in Eßlingen am 13.6.1961 das Verfahren, in dem es unter anderem um fahlässige Tötung in 35 Fällen ging, am 17.5.1968 eingestellt. Auch zu diesem Fall war der Sachverhalt sehr umfangreich und mehrere Gutachten, die teilweise einander widersprachen, zu bewerten. Obwohl im Text nicht offen ausgesprochen, bleibt der Eindruck, die zuständige Kammer des LG Stuttgart habe damals den Aufwand, sich mit den "Gutachterwirren" auseinanderzusetzen, gescheut. Im Gegensatz zum Spiegel-Artikel befasst sich der Autor Hans-Joachim Ritzau zu Eßlingen aber ausführlich mit dem Geschehensablauf und den Gutachte…

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Erschienen 29. August 2006 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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