Wir Behalten Uns Vor: Wir behalten uns vor
LawBlog | 22. Mai 2009 — Schreiben an eine Internetfirma: Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihrer Kundin S…
Als Fax Transparency International Deutsches Chapter e.V. Alte Schönhauser Straße 44 10119 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, vertreten wir die rechtlichen Interessen von Frau Monika S.
Gegenstand unseres Schreibens sind Äußerungen, die Ihr Vorstandsmitglied Jochen Bäumel gegenüber tagesschau.de und der Süddeutschen Zeitung gemacht hat. Wir gehen davon aus, dass Herr Bäumel hierbei im Namen Ihres Vereins und mit Billigung der zuständigen Organe gesprochen hat. Sollte dies anders sein, teilen Sie uns dies bitte mit; wir werden dann direkt Herrn Bäumel in Anspruch nehmen.
tagesschau.de zitiert Herrn Bäumel im Bericht „Transparency International im Clinch mit Weblogs“ mit folgenden Worten:
„Die Behauptungen aus dem Weblog waren vollkommen an den Haaren herbeigezogen.“ (Stand 28. März, 15.34 Uhr)
… bezeichnet Bäumel ihre Darstellung „als vollkommen an den Haaren herbeigezogen“. (Stand 29. März, 07.34 Uhr)
Im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 29. März 2006 mit dem Titel „In der Mangel der Blogger“ äußert sich Herr Bäumel wie folgt:
„Uns hat gestört, dass mit den Fakten nicht richtig umgegangen wurde.“
Wir halten also fest, dass Ihr Verein unserer Mandantin unterstellt, die Unwahrheit gesagt zu haben. Diese tatsächlichen Behauptungen sind unrichtig. Unsere Mandantin hat den Sachverhalt korrekt geschildert. Dies kann und wird ggf. belegt werden. Als Beweismittel steht nicht zuletzt Ihre eigene Pressemitteilung zur Verfügung.
Die Behauptungen erstaunen in ihrer Pauschalität auch, denn auf unsere E-Mail an Ihren Justiziar haben wir keinerlei Reaktion erhalten. Dort hatten wir Sie ausdrücklich um Mitteilung gebeten, welche Tatsachen unsere Mandantin denn falsch dargestellt haben soll.
Die Behauptungen des Herrn Bäumel sind nicht nur unrichtig. Sie beleidigen unsere Mandantin auch, da ihre Glaubwürdigkeit ohne jeden Grund in Abrede gestellt wird. Es liegt also eine strafbare Verleumdung vor (§ 187 StGB), jedenfalls aber eine üble Nachrede (§ 186 StGB).
Unsere Mandantin, die durch das Verhalten Ihres Vereins schon genug mitzum…
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