Die Volksseele kocht
Heymanns Strafrecht Online Blog | 27. Mai 2010 — Einen haben wir noch: Zum Plan des NRW-IM Wolf, die Blutprobe (teilweise) abzuschaffen (oder doch nicht? :-; vgl. hier m.w.N.),…
Man fasst es nicht. Da sind heute die Gazetten voll von dem Plan des (noch) Innenministers in NRW, dass NRW die Blutprobe abschaffen will (wenn man bei Googel “NRW Blutprobe abschaffen” eingibt, gibt es 21.000 Treffer), da wird hier gebloggt (vgl. hier und hier), da wird im WDR 3 lang und breit berichtet und auch im Heute-Journal im ZDF und dann erklärt der Verursacher IM Wolf bzw. sein Haus “Auch für das NRW-Innenministerium ist unstrittig, dass im Falle einer Weigerung die Blutprobe nach wie vor angewendet werden muss: “Der Vorteil unseres Vorschlags zielt darauf ab, dem Autofahrer das Ergebnis unmittelbar vor Augen zu führen, ohne dass weitere Kosten auf ihn zukommen”, relativierte Sprecher Wolfgang Beus. Aber es bleibe dabei, dass diese Methode sei im Sinne des Gesetzes in jedem Fall das mildere Mittel sei. Auf der Innenministerkonferenz in Hamburg wollte Wolf seinen Vorstoß einbringen. (vgl. dazu dann auch hier und hier). Blasen allein reicht – nun doch nicht, aber wir schützen die Kasse des Beschuldigten?
Mit Recht meint der Kollege Melchior dazu “Pustekuchen“. Ich meine, man kann noch einen Schritt weitergehen und sagen: Das ist an Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten. Jetzt ist es also eine Maßnahme, die dem Verkehrsteilnehmer “das Ergebnis unmittelbar vor Augen führen soll, ohne dass weitere Kosten auf ihn zukommen”. Also eine Maßnahme zum Schutz des Beschuldigten/Verdächtigen? Quatsch. Man soll doch ehrlich sein und sagen, worum es geht: Man will den Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO nach Möglichkeit umgehen/abschaffen, traut sich aber offenbar wohl nicht so richtig. Da versucht man es dann auf diese Weise und gibt vor, die Kasse des Beschuldigten schützen zu wollen. Aber in Wirklichkeit will man nur die eigene schützen, weil man richterlicher Eildienste zur Nachtzeit nicht einrichten will, und zwar ganz klar aus Kostengründen. Darauf ist im WDR 3 Beitrag deutlich hingewiesen wor…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Mai 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.
Heymanns Strafrecht Online Blog | 27. Mai 2010 — Einen haben wir noch: Zum Plan des NRW-IM Wolf, die Blutprobe (teilweise) abzuschaffen (oder doch nicht? :-; vgl. hier m.w.N.),…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 27. Mai 2010 — Heute morgen sind die Zeitungen – vor allem in NRW, z.B. hier - voll von der Meldung des gestrigen Tages: NRW will die Blutpro…
RA J. Melchior, Wismar | 27. Mai 2010 — Der Kollege Burhoff berichtet über Meldungen u.a. in der Westfalenpost, wonach NRW die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffe…
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag | 28. Mai 2010 — Es war auch mir bereits gestern klar, dass der eingebrachte Vorschlag, die Blutprobe für Alkoholsünder ganz abzuschaffen, kein…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 3. Mai 2010 — Ich hatte am 30.04.2010 über die neue Entscheidung des OLG Hamm v. 30.03.2010 zum Richtervorbehalt berichtet, vgl. hier. Inzw…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 8. März 2010 — Der Streit um die Verwertbarkeit einer unter Missachtung des Richtervorbehalts gewonnenen Blutprobe dehnt sich aus. Er spielt n…
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag | 27. Mai 2010 — Bedenklich ist dass, was heute in der anstehenden Innenministerkonferenz in Hamburg eingebracht werden soll. Der Innenminister v…
Schadenfixblog | 24. August 2010 — So, das OLG Zweibrücken hatte jetzt endlich auch mal die Gelegenheit sich zum Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Bl…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 30. April 2010 — Der 3. Strafsenat des OLG Hamm hat erneut zum Richtervorbehalt und zu Gefahr in Verzug Stellung genommen und die NRW-Justizverw…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 5. Februar 2010 — Hallo, wer Interessen daran hat zu erfahren, was der BGH-(Präsident) vom Richtervorbehalt bei der Blutprobe (§ 81a Abs. 2 StPO)…
Düsseldorf (RPO). Es wäre der Bruch mit einer seit Jahren praktizierten Regelung: Auch bei einem Alkoholkonsum von über 1,1 Promille soll die Blutprobe entfallen. Nach der Kritik von Experten an NRW-Innenminister Ingo Wolf hat die Behörde den Plan relativiert.
Der Kollege Burhoff berichtet über Meldungen u.a. in der Westfalenpost, wonach NRW die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffen will: „Nach dem