Blätternde Beamte

Manchmal versucht der Staat, Geld zu sparen. Und manchmal funktioniert das auch richtig gut. So auch bei den Pflichtverteidigergebühren:

Als Pflichtverteidiger bekommt man neben den eigentliche Gebühren auch ein paar Nebenkosten ersetzt, zum Beispiel die Fotokopierkosten. Kopiert werden muss immer, nämlich in der Regel die gesamte Ermittlungsakte. Man will ja auf dem selben Stand sein, wie die Gegner.

Das sieht man aber beim Staat schon aus Kostengründen nicht ganz so gerne. Ersetzt werden daher nur die Kopierkosten für Kopien, die auch wirklich notwendig für die Verteidigung sind. Wer das entscheidet? Das entscheidet selbstverständlich der Verteidiger der Rechtspfleger beim Gericht. Der verlangt -zumindest in meinen Gefilden- zum Nachweis, dass ich auch wirklich so viel kopiert habe, wie ich behauptet habe, die Vorlage der einzelnen kopierten Seiten. Kein Witz! So läuft das wirklich. Aber es kommt noch besser: Der ganz gut bezahlte Rechtspfleger guckt sich dann nämlich wirklich jede einzelne Kopie darauf hin an, ob das Kopieren wirklich notwendig war. Und dann kann es sein, dass man so lustige Schreiben vom Gericht erhält, in denen es heisst:

“Die Seiten 436, 788, 1003 und die Rückseite von Blatt 1552 waren nicht notwendig zu kopieren. Die beantragten Auslagen werden daher um 20 Cent gekürzt.”

Bevor jetzt Fragen von juristischen Laien kommen: Nein! Es ist noch niemand darauf gekommen, dass das Durchstöbern von fremden Kopien des Verteidigers möglicherweise viel mehr kostet als das, was der Staat da so einspart. Und nein. Es ist a…

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Themen: Bern

Erschienen 14. Juni 2011 auf http://hoechststrafe.dorkawings.de.

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