BKA wieder über Tor erreichbar

Das Bundeskriminalamt ist mit dem Versuch gescheitert, nur durch individuelle IP-Adressen ausgewiesene Besucher auf seine Seite zu lassen. Die Behörde hatte ihr Angebot für Anonymisierungsdienste gesperrt. Nach Informationen von heise online hat der Bundesdatenschutzbeauftragte hiergegen erfolgreich protestiert.

Rechtlich gesehen haben Anbieter von Onlineangeboten keinen Anspruch darauf, dass sich Nutzer durch eine individuelle IP-Adresse “ausweisen”. Das Telemediengesetz fordert in seiner aktuellen Fassung sogar, dass Angebote anonym oder unter Verwendung von Pseudonymen nutzbar sein müssen – die Bezahlung eventueller Dienstleistungen eingeschlossen.

Hierauf hat der Bundesdatenschutzbeauftragte das Bundeskriminalamt laut heise online hingewiesen, nachdem ihm im Sommer 2011 Beschwerden erreichten, wonach es nicht möglich war, etwa über den Anonymsisierungsdienst Tor die Webseite bka.de anzusurfen. Das Bundeskriminalamt habe erklärt, die betreffende IP-Range sei bereits in den Grundeinstellungen des Servers gesperrt gewesen. D…

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Themen: Bka , Bundeskriminalamt , Blockade , Tor

Erschienen 3. Januar 2012 auf http://www.lawblog.de.

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