BKA kann Missbrauchsdarstellungen auch ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgen

Vor einigen Tagen forderte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, von der Bundesregierung wieder einmal eine flächendeckende Speicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland zum „Kampf gegen Kinderschänder“. Die Begründung: Das FBI habe dem BKA im August die IP-Adressen von 15 aus Deutschland stammenden mutmaßlichen Mitgliedern eines internationalen Kinderpornorings mitgeteilt. Das BKA habe aber in keinem Fall ermitteln können, wer sich hinter den IP-Adressen verberge, da die Unternehmen, über die der Internetzugang erfolgte, ihre Nutzungsdaten bereits gelöscht hatten. Das Fazit: „BKA kann Pädophile im Internet nicht verfolgen“.

Richtig daran ist nur, dass US-Behörden im Rahmen der „Operation Delego“ ein Internetforum namens „Dreamboard“ geschlossen haben, über welches ca. 600 Personen Darstellungen von Kindesmissbrauch austauschten (siehe Pressemitteilung des US-Ministeriums für „Heimatsicherheit“ vom 03.08.2011). Bislang ist nur von 15 dieser 600 Personen bekannt, dass sie selbst Kinder missbraucht hätten, so dass von einem „Kampf gegen Kinderschänder“ nur sehr bedingt die Rede sein kann (siehe IP-Vorratsdatenspeicherung ist ungeeignet zum Schutz von Kindern).

Falsch ist der von Ziercke erweckte Eindruck, sämtliche Ermittlungen in Deutschland seien fehlgeschlagen. Vielmehr hat das BKA selbst bestätigt, dass „hierzulande mittlerweile mehrere Verdächtige festgenommen“ worden sind. Diese Festnahmen waren ohne verdachtslose Vorratsdatenspeicherung möglich. Auch in den USA, in Kanada und in Schweden gab es Festnahmen mutmaßlicher Nutzer des Forums, obwohl auch diese Staaten nicht flächendeckend sämtliche Internetverbindungen auf Vorrat erfassen lassen. Ein Zusammenhang mit Vorratsdatenspeicherung lässt sich also nicht herstellen.

Wenn sich 15 deutsche IP-Adressen nicht haben zuordnen lassen, dann beruht das auf Mängeln bei der internationalen Zusammenarbeit. Hätte das FBI die IP-Adressen zeitnah mitgeteilt, so hätten die Verdächtigen noch während der bestehenden Internetverbindung durchaus auch ohne Vorratsdatenspeicherung in Deutschland identifiziert werden können.

Das BKA teilt wohlweislich nicht mit, wann die 15 IP-Adressen registriert wurden. Ohne diese Information lässt sich weder behaupten, dass die vom Bundesjustizministerium propagierte einwöchige IP-Vorratsdatenspeicherung weiter geführt hätte, noch die vom Bundesinnenministerium geforderte sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung. In den US-amerikanischen Anklageschriften werden den Betroffenen Taten im Jahr 2010 vorgeworfen. Wenn das FBI solche Daten erst im August 2011 übermittelt, hätte selbst eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung nicht weiter geführt.

Selbst wenn Daten vorhanden gewesen wären, ist völlig offen, ob die IP-Adressen darüber einer Person hätten zugeordnet werden können oder nur einem Internetcafé, einem offenen WLAN-Internetzugang oder einem Anonymisie…

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Themen: Juristisches , Bka , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Rede , Fbi

Erschienen 26. August 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.

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