BKA-Gesetz: Das ging schnell

Spitzenvertreter von CDU und SPD aus Bund und Ländern haben sich gestern auf einen Kompromiss zum BKA-Gesetz geeinigt. Danach soll eine Online-Durchsuchung auch in Eilfällen von einem Richter angeordnet werden müssen. Einem Richter obliegt auch die letzte Entscheidung darüber, welche Daten nach einer Online-Durchsuchung verwendet werden dürfen und welche - wegen ihres höchst privaten Charakters - nicht. Keine Änderungen wird es beim Zeugnisverweigerungsrecht geben. Absoluten Schutz vor Überwachung haben weiterhin nur Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger. Quelle: Sueddeutsche

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Themen: Cdu , Bka , Spd , Bund

Erschienen 3. Dezember 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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