Bitte um Rücksendung in Originalverpackung: Keine Einschränkung des Widerrufsrechts!

Die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung (OVP) darf dem Kunden bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts keinesfalls vorgeschrieben werden – aber darf man ihn freundlich darum bitten? In einem aktuellen Urteil will das Landgericht Hamburg in dieser Bitte eines Händlers nun keinen Rechtsverstoß erkennen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 06.01.2011, Az. 327 O 779/10).

AGB-Klauseln, die dem Kunden im Falle des Rücktritts oder Widerrufs die Rücksendung der Ware in der OVP vorschreiben, sind rechtswidrig: Sie stellen nach verbreiteter Ansicht der Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und könnten ihn an der Ausübung seiner Rechte hindern.

In dem aktuellen Fall hatte nun das LG Hamburg über eine AGB-Klausel zu erkennen, die nicht als Vorschrift, sondern schlicht als Bitte formuliert (und wohl auch als solche gemeint) war:

„Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden.“

Hierin vermochten die Richter keine unzulässige Klausel zu erkennen, sondern lediglich ein unverbindliches Ansuchen seitens des Händlers. Daraus wurde geschlossen, dass das vom Händler angebotene Widerrufsrecht durch die gewählte Formulierung weder eingeschränkt, an Bedingungen geknüpft oder gar ausgeschlossen sein kann (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 06.01.2011, Az. 327 O 779/10; mit weiteren Nachweisen):

„Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Formulierung ‚Wir bitten Sie‘ als das, was es ist, nämlich eine Bitte. Weder ergibt sich daraus eine Verpflichtung, noch eine Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrechts, noch ließe sich daraus ableiten, die Ware könne nur unbenutzt und unbeschädigt zurückgesandt werden […]. Vielmehr wird kommt die Unverbindlichkeit des Ersuchens klar zum Ausdruck. Ferner ist hinsichtlich des Kontextes zu sehen, dass in der Klausel […] sich zunächst vier längere Absätze mit dem Widerrufsrecht als solchem und den Widerrufsfolgen befassen. Ganz am Ende findet sich dann isoliert der angegriffene Satz. Der gewählten Formulierung ist daher für einen durchschnittlichen Verbraucher unzweifelhaft zu entnehmen, dass eine Rücksendung auch ohne Originalverpackung möglich ist; das zuvor erläuterte Widerrufsrecht wird dadurch nicht in Frage gestellt.“ <… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: LG Hamburg , Landgericht Hamburg

Erschienen 23. Januar 2012 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Hamburg: Die AGB-Klausel „Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden.” ist nicht wettbewerbswid…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Oktober 2011 — LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10 § 312 d Abs. 4 BGB, § 355 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG Das LG Ham…

Bitte um Rücksendung in Originalverpackung

Internetrecht München | 6. Oktober 2011 — Wird bei Rücksendung von Waren die Originalverpackung nicht mit gesandt, erschwert dies dem Händler den Wiederverkauf. Häufig sind…

Rücksendung Ohne Originalverpackung: LG Bochum: “Bitte benutzen Sie für Rücksendungen die Originalverpackung!” findet nicht immer Beanstandung

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 26. November 2009 — LG Bochum, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-12 O 163/09 §§ 312 c BGB, 1 BGB-InfoV Das LG Bochum hat vor kurzem eine häufig disk…

Bitte Frankieren: OLG Hamburg: Bitte um frankierte Rücksendung in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 25. Oktober 2007 — Wie das Info-Portal www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das OLG Hamburg mit Beschluss v. 20.4.2007 entschieden, dass eine …

LG Magdeburg: Die AGB-Klausel “Wir bitten Sie, das Produkt in der Originalverpackung an uns zurückzusenden.” kann als Wettbewerbsv…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Oktober 2011 — LG Magdeburg, Beschluss vom 13.07.2007, AZ. 7 O 1256/07 § 312 Abs. 4 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG Das LG Magdeburg ha…

OLG Hamburg: AGB-Klausel unwirksam

IT-Blawg | 17. April 2007 — Sehr häufig wird im Rahmen des Widerrufsrechts im Fernabsatzgeschäft die Klausel verwendet, dass “Unfrei zurückgesandte Ware ni…

OLG Hamburg: nicht unfrei = nicht zulässig!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 8. März 2008 — Es geht um eine dieser Entscheidungen, bei der man sich fragt, warum sich überhaupt der Senat eines Oberlandesgerichtes damit befa…

Darf ich bitten? "Unfreie" Ware und kein Ende...

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 3. März 2008 — Fast jeder Unternehmer kennt das Problem: Wenn im Falle eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs schon die Kosten der Rücksendung tra…

Online-Verkäufer darf bittebittebitte sagen…

Votteler's Blog | 7. Oktober 2011 — Die Verkäuferfraktion wird sich freuen, endlich mal ein freundliches Urteil im Online-Handel… Aber schön der Reihe nach: Ur…

“Unfreie Pakete werden nicht angenommen” – ist unzulässig

Trainingsblog-eCommerce | 15. September 2008 — Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Widerrufsbelehrungen mit einem Zusatz, wonach unfrei zurückgesandte W…