Bitkom und ZPÜ weiterhin bei der Frage der Urheberrechtsabgabe zerstritten
am 01.07.2008 von http://rechtmedial.de
Hersteller und Käufer von PCs müssen noch länger auf eine Klärung warten, welche Kopierabgaben künftig auf die Geräte fällig werden. Die Inkassogesellschaft ZPÜ, die die Abgaben fordert, hat Gespräche mit der IT-Branche vorzeitig für gescheitert erklärt. „Das ist bedauerlich für Wirtschaft und Verbraucher“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. „Wir benötigen Rechtssicherheit, damit die Hersteller ihre Preise kalkulieren können. Auch im Interesse der Verbraucher dürfen künftige Urheberrechtsabgaben nicht zu hoch ausfallen.“ Die ZPÜ hatte im Mai gefordert, jeden neuen PC mit einer Abgabe von rund 60 Euro zu belegen. Für Verbraucher würden sich damit PCs inklusive Mehrwertsteuer um mehr als 70 Euro verteuern. „Preiswerte PCs gehen zu Endpreisen von 200 Euro über die Ladentheke. Eine Abgabe von über 70 Euro ist völlig unverhältnismäßig“, so Rohleder.
Mit den Abgaben sollen zulässige private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ausgeglichen werden. Die Abgabe stellt keine Kompensation für verbotene Raubkopien dar. Vor diesem Hintergrund macht der BITKOM geltend, dass PCs nur selten dazu verwendet werden, abgabenpflichtige Kopien herzustellen. Wenn man die Gesamtnutzung eines PCs betrachtet, wird er nur zu 0,2 Prozent zum Kopieren abgabenrelevanter Inhalte verwendet. Das geht aus einer repräsentativen Studie von TNS Infratest im Auftrag des BITKOM hervor, bei der 7.000 Anwender zwei Wochen lang ihre PC-Nutzung protokolliert haben. Obwohl die PC-Nutzung urheberrechtlich kaum relevant ist, hat die IT-Branche ein Angebot von sechs Euro pro Gerät unterbreitet. Damit würden die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften um rund 50 Millionen Euro pro Jahr steigen. „Das ist eine Summe, die eine schnelle Einigung ohne ausufernde Grundsatzdiskussionen …
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