Bischof Huber lässt dem Strafrichter Koch antworten

Eine persönliche Antwort waren dem Bischof die schwergewichtigen und gut durchdachten Argumente des Strafrichters Karsten Koch nicht wert ....: Die Antwort des Pressesprechers: Sehr geehrter Herr Koch, Das Büro des Ratsvorsitzenden hat mich gebeten Ihr Mail vom 23. April zu beantworten. Diese Antwort verbinde ich ausdrücklich mit dem Dank für Ihr langes und argumentatives Mail. Ich denke es ist gut, wenn sich Menschen über unterschiedliche Ansichten auseinandersetzen. Sie haben richtig gelesen, der Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, hat in einem Interview mit BILD und in verschiedenen Stellungnahme anschließend - unter anderem in der ARD-Sendung Panorama und in der ARD-Talkshow "Sabine Christiansen" - inhaltlich festgestellt, dass die vorliegende Beweislage dieses Urteil bedingt habe - so etwa in seiner Äußerung in der ARD-Sendung "Panorama" oder auch am gestrigen Abend in der Sendung "Christiansen": "Niemand soll sich täuschen, auch wenn die Beweislage zu einer Verurteilung der älteren Brüder nicht ausgereicht hat, dass sie moralisch mitschuldig sind, dass wir es hier mit einer Art von kollektivem Verbrechen zu tun haben, bei dem unser Individualstrafrecht sowieso an Grenzen stößt, das ist überdeutlich." Er spricht von einer moralischen Mitschuld derer die freigesprochen worden sind. Der Eindruck ist auch durch das Urteil und die bisher bekannte mündliche Begründung des Urteils nicht ausgeräumt, dass der Gedanke eines "Ehrenmords" nach dem traditionalistischen Verständnis islamischer Ethnien im Hintergrund stehen könnte. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt: Die Kammer "sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Tötung heimtückisch, d. h. unter Ausnutzung der Wehrlosigkeit des durch den plötzlichen Angriff überraschten Opfers gehandelt hat. Sie hat weiter festgestellt, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen seine Schwester tötete, da er sich der Familienehre wegen, die er durch den Lebensstil seiner Schwester verletzt sah, als Vollstrecker über deren Lebensrecht erhob. Als Maßstab für die Bewertung des Tatmotivs hat die Kammer auf die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland abgestellt." So muss doch die Frage einer moralischen Mitverantwortung gestellt werden, auch wenn die Brüder nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden, wie in der Pressemitteilung ausgeführt wird. So hat der Ratsvorsitzende nicht mehr zu wissen als das Gericht, wie er etwa in der Sendung "Panorama" ausdrücklich feststellt: "Also ich beteilige mich jetzt nicht an der Aufgabe, die dieses Gericht hatte. Würdige jetzt nicht die einzelnen Beweise. Aber wenn Sie so wollen, ist auch noch die Reaktion darauf ein Hinweis, die Interpretation, die die Familie selber gegeben hat. All das spricht eine deutliche Sprache." Ziel dieser Äußerung des Ratsvorsitzenden wie auch anderer Äußerungen, ist es auf kei…

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Erschienen 25. April 2006 auf http://rafranke.blogspot.com.

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