Bis dass der Tod euch scheidet ....

Arbeitnehmer in einem sogenannten "Tendenzbetrieb", wie z.B. in einem kirchlich geführten Krankenhaus, müssen mit einer Kündigung rechnen, wenn sie ihre Ehe annullieren oder sich erneut scheiden lassen. Der Facebook Beitrag eines Kollegen vom heutigen Tag hat meinen Blick wieder auf  ein  Problem gelenkt, dass auch in meiner Praxis immer wieder auftritt: Die Rechte von Arbeitnehmern in Tendenzbetrieben. Konkret hat sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf derzeit  mit der Kündigung eines Chefarztes auseinanderzusetzen. Arbeitgeber ist der kirchliche Träger eines katholischen Krankenhauses. Der Arbeitsvertrag des Chefarztes sieht die Einhaltung der katholischen Glaubens -und Sittenlehre vor. Der Arzt lebt seit 2005 von seiner ersten Ehefrau getrennt. Die Ehe wurde im März 2008 von dem zuständigen Familiengericht geschieden. Im August 2008 heiratete der Mediziner erneut standesamtlich. Im März 2009 leitete er das kirchliche Eheannulierungsverfahren ein, das aber noch nicht abgeschlossen ist. Wegen der zweiten Eheschließung kündigte der Krankenhausträger das Arbeitsverhältnis am 30.März 2009 zum 30.September 2009.Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düs…

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Themen: Kollegen , Kenntnis , Krankenhaus , Facebook

Erschienen 30. Juni 2010 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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