Biogasanlage und Geruchsimmissionen
Eine Biogasanlage darf 175 Stunden im Jahr stinken.
So hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover für eine Biogasanlage in Burgwedel-Thönse einen Eilantrag von Nachbarn gegen die
immissionsschutzrelchtliche Genehmigung abgelehnt. Die Antragsteller sind Bewohner von Thönse und wohnen ca. 250 m nordöstlich von
dem Bauplatz der Anlage. Sie wenden sich mit einem Eilantrag gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Biogasanlage
durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover.
Das Verwaltungsgericht Hannover sah die Antragsteller jedoch nicht in in ihren Nachbarrechten verletzt:
Die von der Anlage ausgehenden Geruchsimmissionen seien nach der Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL – zu beurteilen und danach
irrelevant, weil der zusätzliche Geruchsstundenanteil höchstens 2 % der Jahresstunden betrage. Das Gericht folgte dabei den Annahmen
des vom beigeladenen Anlagebetreiber im Genehmigungsverfahren vorgelegten Geruchsgutachten eines Sachverständigenbüros. Die hiergegen
von den Antragstellern vorgetragenen Bedenken hielt das Gericht nicht für stichhaltig.
Die durch den Betrieb der Anlage zu erwartenden Schallemissionen seien ebenfalls irrelevant. Nach den von einem Sachverständigen
durchgeführten Berechnungen auf Grundlage der TA Lärm lägen sie mehr als 6 dB(A) unter dem für die Antragsteller maßgeblichen
Immissionsrichtwert. Einwände der Antragsteller gegen dieses Gutachten erwiesen sich ebenfalls als nicht stichhaltig
Auch eine Staubbelästigung insbesondere durch den Zulieferverkehr während der Erntezeit sei nicht zu erwarten. In der Anlage werde
Mais- und Grassilage verarbeitet. Beides gehöre nicht zu den Gärsubstraten, die Stäube erwarten ließen, die eine besondere
Staubvorsorge erforderten. Zudem sei die Zufahrtsstraße zu der Anlage asphaltiert.
Dass gesundheitsgefährdende Stoffe von der Anlage emittiert würden, sei nicht zu erwarten, denn es würden ausschließlich
nachwachsende Rohstoffe und Gülle nicht aber tierische Nebenprodukte eingesetzt werden. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass hiervon
eine…
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