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Bin Laden in Washington geladen

am 08.08.2005 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   In Sachen Odilla Mutaka Mwani et al. v. Osama bin Laden and Afghanistan, Az. 04-5266, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 5. August 2005, dass der Staat Afghanistan nach dem Foreign Sovereign Immunities Act nicht vor US-Gerichten zur Haftung wegen der Anschläge in Nairobi herangezogen werden kann.
Hingegen musste der Beklagte bin Laden damit rechnen, sich der Gerichtshoheit der Vereinigten Staaten zu unterwerfen, als er deutlich böswillige Handlungen gegen die USA richtete, die sich dort aus auswirkten.
Die Zustellung der Klage und Ladung an bin Laden und die mitbeklagte Vereinigung al Kaida erfolgte auf öffentlichem Wege. Da diese Beklagten nicht reagierten, beantragten die Kläger ein Versäumnisurteil, …

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