BilMoG: Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts beschlossen

Am 21. Mai 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll zwar Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben, aber für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegung- Standards gestärkt werden.

Im Vordergrund der Reform stehen die Deregulierung und Kostensenkung sowie die Verbesserung der Aussagekraft des HGB- Jahresabschlusses. Die wichtigsten Punkte im Einzelnen

1. Deregulierung und Kostensenkung

Einzelkaufleute mit nur einem kleinen Geschäftsbetrieb werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Auch für die Kapitalgesellschaften sind Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt sollen die Kosten für Buchführung, Abschlusserstellung, Abschlussprüfung und Veröffentlichung um ungefähr 1,3 Mrd. € pro Jahr sinken.

Konkret geht es um folgende Maßnahmen:

a) Befreiung von Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Einzelkaufleute, deren Unternehmen die Schwellenwerte beim Umsatz (500.000,- €) und beim Gewinn (50.000,- € pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, werden von der Buchführungs und Bilanzierungspflicht nach handelsrechtlichen Vorschriften befreit.

b) Anhebung der Schwellenwerte für die Einordnung in Größenklassen

Die Schwellenwerte für die Einordnung der Unternehmen in Größenklassen werden um 20% angehoben. Mehr Unternehmen können somit die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften in Anspruch nehmen. Der Umfang der Veröffentlichungspflichten wird reduziert.

2. Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse

Die International Financial Accounting Standards (IFRS) sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten und bezwecken in erster Linie ein Informationsbedürfnis der Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern. Für die weit überwiegende Anzahl der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland sind diese Standards daher untauglich und zu teuer.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz setzt daher auf das bewährte HGB-Bilanzrecht und baut es zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig ist, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben. Besonders zu erwähnen ist dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung bleibt und somit weiterhin eine Einheitsbilanz aufgestellt werden kann.

Folgende Maßnahmen sollen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich verbessern:

a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Immaterielle selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, wie zum Beispiel Patente oder Know-How, sind künftig in der HGB-Bil…

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Themen: Wettbewerb , Modernisierung , Bilanzierung , Bilanz , Deregulierung

Erschienen 12. Juli 2008 auf http://blogmbh.de.

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