Bundesregierung: Modernes Bilanzrecht für deutsche Unternehmen
STEUERRECHT | 12. August 2008 — Die Bundesregierung strebt ein modernes Bilanzrecht an und will damit auch kleinere Unternehmen entlasten. Wie es in einem Ge…
Am 21. Mai 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll zwar Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben, aber für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegung- Standards gestärkt werden.
Im Vordergrund der Reform stehen die Deregulierung und Kostensenkung sowie die Verbesserung der Aussagekraft des HGB- Jahresabschlusses. Die wichtigsten Punkte im Einzelnen
1. Deregulierung und KostensenkungEinzelkaufleute mit nur einem kleinen Geschäftsbetrieb werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Auch für die Kapitalgesellschaften sind Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt sollen die Kosten für Buchführung, Abschlusserstellung, Abschlussprüfung und Veröffentlichung um ungefähr 1,3 Mrd. € pro Jahr sinken.
Konkret geht es um folgende Maßnahmen:
a) Befreiung von Buchführungs- und BilanzierungspflichtEinzelkaufleute, deren Unternehmen die Schwellenwerte beim Umsatz (500.000,- €) und beim Gewinn (50.000,- € pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, werden von der Buchführungs und Bilanzierungspflicht nach handelsrechtlichen Vorschriften befreit.
b) Anhebung der Schwellenwerte für die Einordnung in GrößenklassenDie Schwellenwerte für die Einordnung der Unternehmen in Größenklassen werden um 20% angehoben. Mehr Unternehmen können somit die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften in Anspruch nehmen. Der Umfang der Veröffentlichungspflichten wird reduziert.
2. Verbesserung der Aussagekraft der HGB-AbschlüsseDie International Financial Accounting Standards (IFRS) sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten und bezwecken in erster Linie ein Informationsbedürfnis der Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern. Für die weit überwiegende Anzahl der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland sind diese Standards daher untauglich und zu teuer.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz setzt daher auf das bewährte HGB-Bilanzrecht und baut es zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig ist, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben. Besonders zu erwähnen ist dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung bleibt und somit weiterhin eine Einheitsbilanz aufgestellt werden kann.
Folgende Maßnahmen sollen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich verbessern:
a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des AnlagevermögensImmaterielle selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, wie zum Beispiel Patente oder Know-How, sind künftig in der HGB-Bil…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Juli 2008 auf http://blogmbh.de.
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