Billige Tricks der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH

Der umstrittene Eschborner Inkassodienst "DIS Deutsche Inkassostelle GmbH" verweist Schuldnern gegenüber auf ein nichtssagendes Urteil des Amtsgerichts Lübeck, um sie zur Zahlung zu bewegen.

Der Augsburger Blogger Sascha Borowski berichtet in seinem "Augsblog", über weitere Argumentations- und Einschüchterungskapriolen der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH und zitiert diese unter Verweis auf mcgrip.de wie folgt:

{xtypo_quote} Betr.: Unser Aktenzeichen , Forderung der Firma “Interserv AG FZE”, Projekt “Lebenscheck” Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, eine Zustellung unserer Mahnung an Sie blieb bislang erfolglos. Wir fordern Sie auf, uns Ihre aktuelle Anschrift vollständig mitzuteilen. Sofern dies nicht innerhalb von 5 Tagen geschieht, werden wir eine Anfrage bei dem von Ihnen genutzten Internetportal zu der bei Vertragsschluss angegebenen Email-Adresse “….” veranlassen. Hier besteht der Verdacht einer Betrugsstraftat gemäß §§ 263 ff. StGB wegen des Erschleichens von Leistungen. Damit sind sowohl Ihr Internetportal als auch Ihr Internetanbieter zur Angabe der Anschrift bzw. der gespeicherten IP-Adresse verpflichtet. In Kürze ist daher Ihre Identität und Adresse ermittelt! Der hierdurch unserem Auftraggeber entstandene Verwaltungsaufwand wird Ihnen mit zusätzlich 18,80 € in Rechnung gestellt. Die Forderung beläuft sich zum heutigen Tag auf einen Betrag in Höhe von 134.56 €. Sofern Sie weitere Kosten und Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, zahlen Sie sofort den offenen Betrag auf das unten angegebene Konto. Bitte geben Sie bei Ihrem Überweisungsauftrag in der Betreffzeile nur das Aktenzeichen 0016/28/452792 an. Danke. Erwägen Sie bitte nochmals die Nachteile, die Ihnen aus einer Verurteilung wegen Betruges gemäß § 263 StGB entstehen könnten. Weitere Infos zu Ermittlungsverfahren bei Computerbetrug finden Sie unter aktuelles-inkassorecht.de. Hier können Sie sich auch direkt über diese Angelegenheit informieren und sich mit uns in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüssen DIS Deutsche Inkassostelle GmbH{/xtypo_quote}

Der Berliner Blogger Ronny Jahn zitiert auf seinem Blog "Verbraucherrechtliches" aus einem Schreiben der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH wie folgt:

{xtypo_quote} Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unsere Auftraggeberin in jedem Fall einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Sie persönlich erwirken, so wie im aktuellen Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07) gegen einen anderen Schuldner, siehe hierzu Seite 2. Auch in diesem Verfahren hat der Verurteilte nunmehr erhebliche weitere Kosten für Gericht und Anwalt an unseren Auftraggeber zu zahlen. Durch die mittlerweile eingeleitete Zwangsvollstreckung entstehen weitere Vollstreckungskosten. HIer wird anschließend der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse folgen. {/xtypo_quote} Hier wird von einem Forenteilnehmer berichtet, die Eschborner hätten es fertig gebracht, ihren Mahnschreiben (nur) die erste Seite des genannten Urteils des Amtsgerichts Lübeck in Kopie beizufügen. Das Urteil können Sie sich hier einmal als vollständige Abschrift des Originals ansehen. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil, also um eine Entscheidung, die ohne inhaltliche Anspruchsprüfung durch den Richter allein deshalb erging, weil die Beklagte die Absicht, sich zu verteidigen nicht angezeigt hatte.

In Wahrheit ist es so, dass bei dubiosen Forderungen - insbesondere aber solchen aus Abofallen - das Getöse der Inkasobuden meist ebenso besonders laut, wie die Klagewahrscheinlichkeit besonders gering ist. Schaltet sich dann für den vermeinlichen Schuldner ein Rechtsanwalt ein, versinken diverse Inkassobuden oft auch in plötzliche Schockstarre und geben zur Sache überhaupt nichts mehr zum Besten. Was allerdings die Eschborner geritten hat, allen Ernstes ein Versäumnisurteil als Teilabschrift ihren Forderungsschreiben beizufügen, weiß ich auch nicht. Ich denke da an den Spruch: Ist der Ruf erst ruiniert .... Die von dem Frankfurter Udo P. für die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH gehaltene Adresse www.aktuelles-inkassorecht.de ist jedenfalls offenbar derzeit vom Netz. Gut so. Möge es daran liegen, dass die Aufsichtsbehörden derart dubioses Gebaren nicht weiter hinzunehmen gedenken. Hoffentlich läuft das bei Inkassofirmen nicht so, wie bei den Mehrwertrufnummernmißbräuchen und der Bundesnetzagentur: Mit einer Hand abgeschaltet, mit der anderen derselben Firma wieder neu zugeteilt.

{xtypo_alert} Update 14.03.2008 19:30 Uhr: {/xtypo_alert}

Leider lag es nur an der Schreibung der Webadresse. Unter aktuelles-inkassorecht.de existiert der Internet-Auftritt und es finden sich neben einer Auflistung von Urteilen und Ermittlungsdokumenten die eine Rechtmäßigkeit und die Hartnäckigkeit des Handelns der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH und ihrer Auftraggeber suggerieren sollen, auch mehrere Urteile mit der für diverse Abzockerseiten berüchtigten IS Internet Service AG als Kläger. Es handelt sich durchweg um Urteile ohne (beigefügte) Begründung aufgrund Anerkenntnis bzw. Säumnis der Beklagten.

{xtypo_alert} Update 14.04.2008: {/xtypo_alert}

Die DIS spielt ein personelles Bäumchen-wechsle-dich-Spiel. Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 10.03.2008 Rubrik Gerichtsangelegenheiten Ziffer 1375:

{xtypo_quote} 371 aE — 1.2338 — Zweiter Nachtrag zur Erlaubnisurkunde vom 16. Mai 2006: Die der Firma DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, Mergenthalerallee 79—81, 65760 Eschborn, gemäß Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 5 des Rechtsberatungsgesetzes vom 13. 12. 1935 (RGBl. I S. 1478) erteilte Erlaubnis zur außergerichtlichen Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen (Inkassobüro) sowie die gemäß § 1 der 5. AVO zum Rechtsberatungsgesetz vom 29. 3. 1938 (RGBl. I S. 359) erteilte Erlaubnis zum geschäftsmäßigen Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung werden wie folgt ergänzt: Zur Ausübung ist berechtigt der Prokurist, Herr Rainer M e y e r , geboren am 18. 11. 1971, Poststraße 2, 64983 Wald-Michelbach. Herr Sebastian Komarek ist nicht mehr ausübungsberechtigt. Frankfurt am Main, 15. 2. 2008 Der Präsident des Amtsgerichts {/xtypo_quote}

War doch klar, dass das Prinzip, das bei der Zuteilung der Mehrwertdiensterufnummern durch die Bundesnetzagentur so wunderbar funktioniert, offenbar auch anderswo getestet wird.

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Erschienen 14. März 2008 auf http://www.spam-abwehren.de.

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