Billige Tricks der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH
Der umstrittene Eschborner Inkassodienst "DIS Deutsche Inkassostelle GmbH" verweist Schuldnern gegenüber auf ein nichtssagendes Urteil des Amtsgerichts Lübeck, um sie zur Zahlung zu bewegen.
Der Augsburger Blogger Sascha Borowski berichtet in seinem "Augsblog", über weitere Argumentations- und Einschüchterungskapriolen der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH und zitiert diese unter Verweis auf mcgrip.de wie folgt:
“Betr.: Unser Aktenzeichen , Forderung der Firma “Interserv AG FZE”, Projekt “Lebenscheck”
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
eine Zustellung unserer Mahnung an Sie blieb bislang erfolglos. Wir fordern Sie auf, uns Ihre aktuelle Anschrift vollständig mitzuteilen. Sofern dies nicht innerhalb von 5 Tagen geschieht, werden wir eine Anfrage bei dem von Ihnen genutzten Internetportal zu der bei Vertragsschluss angegebenen Email-Adresse “….” veranlassen.
Hier besteht der Verdacht einer Betrugsstraftat gemäß §§ 263 ff. StGB wegen des Erschleichens von Leistungen. Damit sind sowohl Ihr Internetportal als auch Ihr Internetanbieter zur Angabe der Anschrift bzw. der gespeicherten IP-Adresse verpflichtet. In Kürze ist daher Ihre Identität und Adresse ermittelt! Der hierdurch unserem Auftraggeber entstandene Verwaltungsaufwand wird Ihnen mit zusätzlich 18,80 € in Rechnung gestellt.
Die Forderung beläuft sich zum heutigen Tag auf einen Betrag in Höhe von 134.56 €. Sofern Sie weitere Kosten und Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, zahlen Sie sofort den offenen Betrag auf das unten angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrem Überweisungsauftrag in der Betreffzeile nur das Aktenzeichen 0016/28/452792 an. Danke.
Erwägen Sie bitte nochmals die Nachteile, die Ihnen aus einer Verurteilung wegen Betruges gemäß § 263 StGB entstehen könnten.
Weitere Infos zu Ermittlungsverfahren bei Computerbetrug finden Sie unter aktuelles-inkassorecht.de. Hier können Sie sich auch direkt über diese Angelegenheit informieren und sich mit uns in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüssen
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH”
Der Berliner Blogger Ronny Jahn zitiert auf seinem Blog "Verbraucherrechtliches" aus einem Schreiben der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH wie folgt:
"Im Falle der ausbleibenden Zahlung wird unsere Auftraggeberin in jedem Fall einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen Sie persönlich erwirken, so wie im aktuellen Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07) gegen einen anderen Schuldner, siehe hierzu Seite 2. Auch in diesem Verfahren hat der Verurteilte nunmehr erhebliche weitere Kosten für Gericht und Anwalt an unseren Auftraggeber zu zahlen. Durch die mittlerweile eingeleitete Zwangsvollstreckung entstehen weitere Vollstreckungskosten. HIer wird anschließend der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse folgen. "
Hier wird von einem Forenteilnehmer berichtet, die Eschborner hätten es fertig gebracht, ihren Mahnschreiben (nur) die erste Seite des genannten Urteils des Amtsgerichts Lübeck in Kopie beizufügen. Das Urteil können Sie sich hier einmal als vollständige Abschrift des Originals ansehen. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil, also um eine Entscheidung, die ohne inhaltliche Anspruchsprüfung durch den Richter allein deshalb erging, weil die Beklagte die Absicht, sich zu verteidigen nicht angezeigt hatte.
In Wahrheit ist es so, dass bei dubiosen Forderungen - insbesondere aber solchen aus Abofallen - das Getöse der Inkasobuden meist ebenso besonders laut, wie die Klagewahrscheinlichkeit besonders gering ist. Schaltet sich dann für den vermeinlichen Schuldner ein Rechtsanwalt ein, versinken diverse Inkassobuden oft auch in plötzliche Schockstarre und geben zur Sache überhaupt nichts mehr zum Besten. Was allerdings die Eschborner geritten hat, allen Ernstes ein Versäumnisurteil als Teilabschrift ihren Forderungsschreiben beizufügen, weiß ich auch nicht. Ich denke da an den Spruch: Ist der Ruf erst ruiniert .... Die von dem Frankfurter Udo P. für die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH gehaltene Adresse www.aktuelles-inkassorecht.de ist jedenfalls offenbar derzeit vom Netz. Gut so. Möge es daran liegen, dass die Aufsichtsbehörden derart dubioses Gebaren nicht weiter hinzunehmen gedenken. Hoffentlich läuft das bei Inkassofirmen nicht so, wie bei den Mehrwertrufnummernmißbräuchen und der Bundesnetzagentur: Mit einer Hand abgeschaltet, mit der anderen derselben Firma wieder neu zugeteilt.
Kommentare zu "Billige Tricks der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH":
genau diese mail habe ich von der DIS erhalten. Ich habe für diese Woche einen Termin bei der Verbraucherzentrale und werde dann mehr darüber berichten. Denen sind sowohl "Nachbarschaft 24" als auch der Name "Udo Polzin" ein Begriff. Bis demnächst, freerider.
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[Link nur f�r registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ] Zitat: Vorsicht - Inkassounternehmen "wirbt" mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck Viele Personen in Deutschland haben
verbraucherrechtliches… » Deutsche Inkassostelle droht mit nichtssagendem Urteil

