Billig
am 25.07.2007 von http://drms.de/keineSau
Eigentlich zu billig wäre es, wenn die klagenden Rechtsanwälte sich mit den vom LG München vorgeschlagenen 15.000.- EUR zufrieden geben würden. Selbst die 300.00,00 EUR zu denen man sich bereit erklärt hat, wären bereits mehr als entgegenkommend.
Wovon ich redeschreibe?Achso, ja. Natürlich von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte, die eine Kioskbesitzerin verteten hatten, von der die Finanzbehörde 2,1 Milliarden EUR Umsatzsteuer für einen Monat forderte. Selbst auf den Hinweis der guten Frau, dass da wohl was nicht stimmen könne, beharrte das Finanzamt auf seiner Forderung, weshalb diesen einen Anwalt einschaltete.
Wenn …
Enkelunterhalt: Großeltern haben denselben Selbstbehalt wie beim Elternunterhalt
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2 Jahre zur Bewährung
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Der veruntreuende Rechtsanwalt aus Heddesheim ist nun zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 40,00 EUR verurteilt worden. Das dürfte vom Strafmaß in Ordnung gehen, immerhin ware…
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OLG Köln: Unfruchtbar nach Ausschabung: EUR 40.000,00 Schmerzensgeld
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Das lohnt doch nicht!
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» Prozess um Steuerbescheid: Gericht schlägt Vergleich über 15.000 Euro vor | Bayern heute | BR
Das Landgericht München I beschäftigt sich heute mit einem Steuerbescheid über 2,1 Milliarden Euro. Diesen hatte eine Münchner Ladenbesitzerin fälschlicherweise erhalten. Korrekt wären 108,82 Euro gewesen. Weil die Finan…
