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Billig

am 25.07.2007 von http://drms.de/keineSau

Eigentlich zu billig wäre es, wenn die klagenden Rechtsanwälte sich mit den vom LG München vorgeschlagenen 15.000.- EUR zufrieden geben würden. Selbst die 300.00,00 EUR zu denen man sich bereit erklärt hat, wären bereits mehr als entgegenkommend.
Wovon ich redeschreibe?Achso, ja. Natürlich von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte, die eine Kioskbesitzerin verteten hatten, von der die Finanzbehörde 2,1 Milliarden EUR Umsatzsteuer für einen Monat forderte.  Selbst auf den Hinweis der guten Frau, dass da wohl was nicht stimmen könne, beharrte das Finanzamt auf seiner Forderung, weshalb diesen einen Anwalt einschaltete.
Wenn …

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