Bildveröffentlichungen von Caroline Prinzessin von Hannover unzulässig

Der BGH hat erneut über die Veröffentlichung von Bildern von Caroline Prinzessin von Hannover und Ernst August Prinz von Hannover entschieden.

Die klagenden Eheleute haben sich gegen die Veröffentlichung von Fotos in den von den Beklagten verlegten Presseerzeugnissen gewandt. Diese hatten im Zusammenhang mit der damaligen lebensgefährlichen Erkrankung des Ehemannes an einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse (unterschiedliche) Artikel über die Erkrankung, Alkoholgenuss als mögliche Ursache und die Erholungsphase veröffentlicht, die überwiegend mit älteren Aufnahmen, in einem Fall mit einer aktuellen Aufnahme bebildert waren. In allen Verfahren hatten die Anträge der Kläger auf Unterlassung erneuter Veröffentlichung der Fotos in den Vorinstanzen Erfolg.

Der BGH hat nunmehr die Revisionen der Verlage zurückgewiesen. (…)

Quelle: Juris BGH vom 14.10.2008

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Themen: Rechtsprechung , Bgh , Hannover , Aufnahmen , Prinz , Prinzessin

Erschienen 15. Oktober 2008 auf http://log.handakte.de/.

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