Bildung

Bis vor kurzen war ein Schulbesuch für papierlose Kinder mit vielen Schwierigkeiten zu gestalten. Da seit 2007, nach dem Fall Jessica, Schulen verpflichtet waren oder sich verpflichtet fühlten, die Schüler weiter an das zentrale Melderegister zu melden.

Am 17. Juni/09, stellt die Bildungssenatorin Christa Goetsch(GAL) durch einen Brief an alle Schulleitungen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen klar, dass alle in Hamburg wohnenden Kinder, das Recht und die Pflicht zum Schulbesuch haben.

§ 1 Recht auf schulische Bildung1 Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. 2 Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung. 3 Das Recht auf schulische Bildung und Erziehung wird durch ein Schulwesen gewährleistet, das nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten und zu unterhalten ist. 4 Aus dem Recht auf schulische Bildung ergeben sich individuelle Ansprüche, wenn sie nach Voraussetzungen und Inhalt in diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes bestimmt sind

§ 38 Beginn und Dauer der Vollzeitschulpflicht

(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Weiter gemeldet an das ZSR(zentrale Schulregister) müssen nur die fehlenden Kinder um Fälle, wie den von Jessica, die zuhause verhungert ist und in der Schule nicht vermisst wurde zu verhindern.

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Themen: Hamburg , Mensch , Herkunft , Zsr

Erschienen 28. Juni 2009 auf http://criminologia.de.

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