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Bildrechte kritisch gesehen

am 24.07.2004 von http://archiv.twoday.net/

Nachtrag Der Volltext des Beitrags Claßen unter:
http://archiv.twoday.net/stories/286186/

Rechtlich und kaufmännisch sind die deutschen Archive für Verlage keine verlässlichen Partner. Genauer: Viele mir bekannten Nutzungsordnungen von Archiven sind nicht konform mit dem deutschen Urheberrecht. In den Nutzungsordnungen wird die Verwertung von Bildquellen eingeschränkt oder es finden sich gar Behauptungen, das Archiv habe Urheberrechte an Bildquellen.

Solchen Klartext liest man vom Leiter des Klartext-Verlags Ludger Claßen in: Archive im gesellschaftlichen Reformprozess, 2004 , S. 371 (Inhalt: http://archiv.twoday.net/stories/283632/). Leider ist der Diskussionsbericht dieser Sektion ausserordentlich kärglich (S. 390).

Der Historiker Klaus Graf tritt seit Jahren vehement für eine öffentliche Diskussion ein mit dem Ziel, die gängige Praxis der Archive und Museen im Bereich der Bildquellenvermarktung kritisch im Hinblick auf deren Selbstverständnis und kulturpolitischen Auftrag …

Vorher bei http://archiv.twoday.net/ (Archivalia (Archivrecht))

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