CC-Lizenzen und ihre Tücken!
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Treibsand
Schon mal gesehen? DIESES Bild? Ja, ich auch. Meist erfreut, wie immer, wenn ich sehe, wo die von mir gefertigten Bilder von Kunden genutzt werden. Manchmal auch stirnrunzelnd. Wenn es einfach „gediebt“ genutzt wird. Bei den erschwinglichen Nutzungslizenzen ist es nicht nachvollziehbar, dass sie geklaut werden. Ärgerlicher finde ich persönlich die schlichte Ungezogenheit, nicht einfach erst mal zu fragen.Bei manchen Nutzern würde man ja vielleicht die Erlaubnis sogar kostenfrei geben. Je nach Nutzungszweck.
Gelegentlich taucht unter Fotografen, die über Stockagenturen ihre Bilder bzw deren Nutzungslizenzen zum Kauf anbieten die Diskussion auf, ob und wie man erfahre, wenn eines der eigenen Bilder geklaut und von jemand Drittem genutzt werde, zB in Blogs, Websites oder auch sonst als Print. Neverending story dabei auch die Frage, ob Agenturen die angebotenen Bilder mit Wasserzeichen versehen sollten und ob diese eine Sicherheit gegen den Klau bieten. Wer halbwegs mit PS vertraut ist, kann über diese Frage nur mit den Schultern zucken. Ein fehlendes Wasserzeichen macht selbstverständlich ohnehin die eigenmächtige Nutzung nicht erlaubt. Sie werden ja auch nicht annehmen, dass Sie sich in den Pool oder zauberhaften Garten einer Villa oder eines Ferienhäuschens begeben und dort den Sonntag oder gar Ihre Ferien verbringen dürfen , nur weil der Zaun leicht überklettert werden kann, richtig?
Nun, es gibt gewisse Suchfunktionen und Tips, wie man
eigene Bilder im Net wiederfinden kann, wenn man von Zeit zu Zeit danach sucht. Das mag keine 100%ige Auffindbarkeit sicherstellen, aber doch eine gute Trefferquote bietet es durchaus. Auch befreundete Fotografen oder Buddies und Freunde verschiedener Foren oder Communities, die sich gegenseitig den Tip geben, wenn sie zufällig wieder eines der Bilder entecken, bringt manche Wieder-Gefundenen der eigenen Bilder. Wie man dann damit umgeht, ist eine persönliche Frage, die zT nicht von rechtlichen Aspekten loszulösen ist. Wer als Stockfotograf arbeitet, verdient nicht nur Geld damit, er muss auch aus eigenen vertraglichen Gründen und zur Aufrechterhaltung seines Urheberrechts rechtswidrige Nutzungen unterbinden. Ob eine Genehmigung der Nutzung erfolgt, mit oder ohne Entgelt dafür, hängt – u.a. – aber auch davon ab, ob und wie sich der unberechtigte Nutzer verhält, wenn er auf seine unerlaubte Nutzung angesprochen oder – notfalls über den Forenbetreiber seines Blogs oder seiner Website etc – kontaktiert wird. Eine unverschämte oder patzige Reaktion auf eine freundliche Kontaktaufnahme ist nicht klug, vor allem, wenn erkennbar eine einvernehmliche Klärung gewünscht und nicht etwa eine Abmahnung per Anwalt zugeschickt wird. Andererseits mag hinter Blogs oft nur ein Jugendlicher zu finden…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. November 2009 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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