Bilderklau im Internet: Schadensersatz

Die professionelle Gestaltung einer Internetpräsentation ist für den Erfolg des Angebotes unverzichtbar. Egal ob bei einem eBay Angebot, bei einem amazon Verkauf oder im eigenen Online-Shop gilt: Ohne gute Fotos verkauft sich der Artikel schlechter. Der gute Händler ist daher gezwungen, viel Geld für originelle Produktfotos zu investieren und professionelle Fotografen zu beauftragen. Leider ist aber nicht jeder Händler bereit und fähig, Fotos selber anfertigen zu lassen. Im Zeitalter des „Copy and Paste“ werden häufig fremde Bilder und Fotos in Verkaufsbeschreibungen verwendet, ohne die Einwilligung des Rechteinhabers einzuholen oder sich ordentlich über die Nutzungsbefugnis zu informieren. Dieses Verhalten fügt den redlichen Rechteinhaber einen enormen wirtschaftlichen Schaden zu: Der „Bilderklauer“ spart sich durch die unbefugte Übernahme der Fotos nicht nur Zeit und Geld, gleichzeitig kann er hierdurch das Produkt günstiger als der Konkurrent anbieten. Vor diesem Hintergrund wehren sich immer mehr Shop-Betreiber zu Recht gegen die unbefugte Verwendung ihrer Fotos.

Nach dem Urheberrecht kann der Rechteinhaber relativ problemlos die Verwendung seiner Fotos verbieten lassen. Darüber hinaus stehen dem Rechteinhaber Schadensersatzansprüche zu, bei denen die Gerichte seit einigen Jahren immer großzügiger werden: Sofern es sich um Fotos handelt, die von einem Laien hergestellt wurden, werden von der Rechtsprechung Schadensersatzforderungen von pauschal mindestens 50 € bis 80 € pro Bild zugesprochen, bei professionell hergestellten Produktfotos erhöhen sich die Beträge auf mindestens 150 € pro Bild.

Zusätzlich gewähren die Gerichte teilweise einen 100%-Zuschlag auf den Schadensersatz, wenn bei der Nutzung der Fotos die Angabe des Fotografen unterbleibt. In einem von uns erstrittenen Urteil hat das Amtsgericht Düsseldorf ausdrücklich bestätigt, dass diese Grundsätze auch bei Produkt- und Katalogfotos gelten. Dies gilt selbst dann, wenn – wie …

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Themen: Foto , Ebay , Schadensersatz , Gesetze Und Urteile , Marken- Und Urheberrecht , Amazon , Werbung , Düsseldorf , Werbefotografien
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 12. Januar 2012 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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