Bilderklau im Internet
am 10.01.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Die IT-Recht-Kanzlei hatte bereits über das Phänomen Bilderklau im Internet berichtet und Wege und Mittel aufgezeigt, wie man sich als Betroffener gegen derartige Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann. Dennoch erreicht die IT-Recht-Kanzlei immer wieder neue Fälle, in denen erzürnte Händler Ihre eigenen Bilder plötzlich in dem Internet-Angebot eines Mitbewerbers oder eines privaten Anbieters von Waren finden, ohne dass sie hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Mit dem nachfolgenden Beitrag soll die rechtliche Situation solcher Vorgänge noch einmal etwas genauer unter die Lupe genommen werden.
Urheberrechtlicher Schutz
Die von dem Händler selbst oder von Dritten in seinem Auftrag angefertigten Bilder unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Hat der Händler die Artikelbilder selbst angefertigt, so ist er selbst Urheber im Sinne des § 7 UrhG. Hat er die Bilder von einem beauftragten Dritten, beispielsweise einem Fotografen, anfertigen lassen, so geht mit dessen Beauftragung in der Regel auch die vertragliche Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte dieses Bildmaterials auf den Händler über. In diesem Fall ist der Händler zwar nicht selbst Urheber, er kann jedoch als Inhaber der Nutzungsrechte fast alle Rechte geltend machen, die auch ein Urheber geltend machen könnte.
Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Lichtbilder stellt eine Vervielfältigung nach § 16 I UrhG dar. Die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet stellt ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19 a UrhG dar. Werden urheberrechtlich geschützte Lichtbilder ohne Erlaubnis der Rechteinhaber vervielfältigt bzw. öffentlich Zugänglich gemacht, so stellt dies gemäß § 15 I Nr. 1 bzw. §§ 15 II, 52 III UrhG einen Rechtsverstoß dar. Rechtsfolge sind Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, Rechnungslegungs-, …
“MFM-Empfehlungen und Lizenzanalogie”
Handakte WebLAWg / Der Schaden des Urhebers wegen der unberechtigten Veröffentlichung von Lichtbildern (§ 72 Abs. 1 UrhG) bzw. Lichtbildwerken (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) ist nach der üblichen Vergütung zu berrechnen. Dem Rechteinhaber steht nach den Grundsätzen der…
Abmahnung wegen unerlaubten Filesharings erhalten? Informieren Sie sich über die rechtlichen Hintergründe!
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die IT-Recht-Kanzlei wird in letzter Zeit wieder häufiger mit Fällen von Filesharing konfrontiert. Häufig melden sich verzweifelte Eltern, die wegen Filesharing-Aktivitäten Ihrer Kinder abgemahnt wurden, von denen sie bis zu diesem Z…
Private Urheberrechtsverletzungen
Handakte WebLAWg / Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei unberechtigter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos ist auch bei einer durch einen Privatanwender begangenen Verletzung mit 6.000 EUR zu bemessen. Lichtbilder sind gemäß § 72 UrhG u…
LG Köln: Private Urheberrechtsverletzungen - Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch bei unberechtigter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos ist auch bei einer durch einen Privatanwender begangenen Verletzung mit 6000 EUR zu
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Lichtbilder sind gemäß § 72 UrhG urheberrechtliche geschützt, ohne das es auf eine Schöpfungshöhe ankommt. <br><br> 2. Wertbestimmend ist beim Unterlassungsanspruch die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung, die…
BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. 2. Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks oder in…
LG Erfurt: Google Bildersuche - Eine Bilder-Suchmaschine mit eindeutigem Hinweis auf den Originalzusammenhang des Bildes, reinen Verlinkungen auf die Originalhomepage und bei der Kopien der Bilder auf den Servern des Betreibers nicht vorgehalten w
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Allein der Umstand, dass im Handelsregister ein bestimmter Unternehmensgegenstand (hier: Betreiber einer Internet-Suchdienstes) eingetragen ist, begründet eine (Mit-) Störereigenschaft nicht. Vielmehr ist schlüssig vorzutragen, dass der betre…
