Bilder vom Haftausgang von Karsten Speck durften veröffentlicht werden

Der Kläger ist ein bekannter Schauspieler und Moderator.

Die Beklagte berichtete in der von ihr verlegten “Bild“-Zeitung unter der Überschrift “Hier schlendert Karsten Speck in die Freiheit“, dass der zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 10 Monaten verurteilte Kläger die Justizvollzugsanstalt schon zwei Wochen nach Haftantritt für einen Tag wieder verlassen habe. Er habe sich als geeignet erwiesen, die Strafe im offenen Vollzug zu verbüßen. Illustriert ist der Artikel mit zwei Fotos, die den Kläger auf der Straße gehend und beim Einsteigen in ein Auto zeigen und in der beschriebenen Situation entstanden sind.

Der Kläger begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der Aufnahmen. (…)

Quelle: BGH vom 28.10.2008

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Themen: Rechtsprechung , Bgh , Bild Zeitung

Erschienen 29. Oktober 2008 auf http://log.handakte.de/.

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