BILDen Sie sich auch Ihre Meinung lieber selbst?

Dann ist das für Sie sicher interessant: Es gibt Menschen, die wollen die BILD noch nicht einmal geschenkt, weil sie sich ihre Meinung auf anderen Wegen bilden. Man nennt das Meinungs- und Informationsfreiheit. Und die üben sie auch aus. RA Claudio Helling zum Beispiel. Und RA Andreas Schwartmann. (Und ich würde mal vermuten, es werden einige ihrem Beispiel folgen.)

Weil der Axel Springer Verlag angekündigt hat, Deutschland anlässlich des eigenen 60-jährigen Jubiläums (das am 24. Juni 2012 sein wird) am Samstag 23.06.2012 an alle Haushalte in Deutschland eine kostenlose Sonderausgabe des Blattes verteilen zu wollen. Sog. „Werbeverweigerer“ und etwaige Aufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ werden angesichts dieser geplanten Mammut-Aktion vermutlich rein praktisch untergehen. Die beiden haben daher ein Gegenmittel in Schriftform gegossen, RA Schwartmann als Musterschreiben hier. (bzw als PDF direkt hier). Mit der ausdrücklichen Erlaubnis, es als Muster zu verwenden. Um dem Axel Springer Verlag die Zustellung der kostenlosen Ausgabe zu untersagen – durchaus die erheblichen logistischen Probleme einkalkulierend, die das bedeuten würde, wenn genug Haushalte sich dem Beispiel anschliesen und sich gegen die Zustellung wehren sollten. Weil – so die Auffassung der beiden – bei gleichwohl dann erfolgender Zustellung entsprechende Unterlassungsansprüche ent- und bestünden. Und diese mittels kostenpflichtigen Abmahnungen oder Klagen durchgesetzt werden könnten. Und die Aktion für BILD damit teuer machen könnte. Bei RA Hellig ist der Hinweis auf das Musterschreiben von RA Schwartmann im Internet zu finden.

Könnte natürlich – so oder so – dann damit zur doppelten Werbeeffektivität für die BILD anlässlich ihres 60. Geburtstages werden.

Aber ist vermutlich besser beim etwaigen Ansturm entsprechender Schreiben und ihres Papierberges dort im Posteingang angehäuft zu sammeln und einzusammeln, al…

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Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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