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BILD.de wegen Schleichwerbung verklagt

am 24.03.2005 von http://streitsache.blogspot.com

Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv hat das Internet-Portal von BILD wegen Schleichwerbung verklagt. BILD hatte auf seiner Website www.bild.de für Autos geworben, ohne dies eindeutig als Werbung zu kennzeichnen. Die Werbetexte glichen in ihrer Aufmachung redaktionellen Texten. Mit dem Vorgehen gegen BILD.de will der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Zeichen gegen die zunehmende Schleichwerbung setzen. Im konkreten Fall ging es um einen im Januar erschienen Artikel auf der Startseite von BILD.de unter der Überschrift Flitzer für 11.900 Euro: Volks-SEAT - und der Asphalt wird glühen. Der Beitrag war wie ein redaktioneller Text gestaltet. Beim Anklicken landete der User auf einer Folgeseite mit verschiedenen Beiträgen rund um das beworbene Auto. Nur ein Teil dieser Beiträge war mit dem Hinweis Anzeige versehen - der User musste also …

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