BILD regt auf – mit künstlicher Panikmache zum Thema Megaupload !

Als Anwalt sollte man auch immer einen Überblick über das Tagesgeschehen haben, so dass der morgentliche Blick in die Zeitung Pflichtlektüre ist. Die BILD-Zeitung hat sich derzeit dem Thema “Megaupload” verschrieben. Anscheinend um weiter Auflage zu machen hat die BILD Zeitung heute folgende Überschrift im Angebot:

“Nach der Verhaftung von Kim Schmitz:

Abmahnwelle überrollt Deutschland”

Nach dem Lesen der Überschrift denkt der geneigte Leser, dass die Abmahnwelle Folge der Verhaftung ist, und all diejenigen, die bei Megaupload eine Datei angesehen oder heruntergeladen haben, in den nächsten Tagen Post eines Anwaltes bekommen.

So ein Unsinn.

Bei Megaupload handelte es sich um einen sogenannten One-Click-Hoster. Dabei kann man Dateien (eben auch Musik, Filme und anderes) auf den Servern des Hosters (kostenpflichtig oder auch kostenlos) ablegen, der Hoster teilt dem Uploader mit, mit welchem Link er diese Datei erreichen kann. Diese Datei kann dann von jedem Dritten, der den Link zu dieser Datei kennt, aufgerufen werden, im Falle von Mediendateien kann die Datei somit auch gestreamt oder kopiert werden. Ob das reine “streamen” einer solchen Datei überhaupt urheberrechtswidrig ist, wird in Rechtsprechung und Literatur heiß diskutiert. Das Kopieren einer illegalen Datei hingegen dürfte urheberrechtswidrig sein.

Aber eine Verfolgung derartiger Vorgänge erscheint derzeit höchst unwahrscheinlich, da die Rechteinhaber dann Kenntnis der Downloadvorgänge der Megauploadserver haben müssten und mit diesen Verbindungsdaten bereits letzte Woche die üblichen Landgerichte (insbesondere Köln wegen der Telekom) zwecks Auskunft über die wohl in die Millionen gehenden IP-Adressen gestürmt haben. Davon ist aber nichts bekannt. zum heutigen Tage ist jedoch nichts über eine solche Auskunftsflut bekannt geworden, und da Megaupload mittlerweile vom Netz genommen wurde, ist dort auch nichts mehr zu befürchten, da die Provider maximal eine Woche die Verbindungsdaten vorhalten, danach werden diese gelöscht.

Aus dem Artikel der BILD Zeitung ist aber auch erschtlich, dass trotz der Überschrift gar nicht auf den Dienst Megaupload bezug nimmt, sondern auf das klassische Fileharing. Dort “tauscht” man Dat…

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Themen: It-recht , Filesharing , Gewerblicher Rechtsschutz , Bild , Abmahnwelle , Speichern , Kopie , Filme , Download , Stream , Megaupload , Ansehen
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress.

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