T-Online eMail Mobil
Dr. Schmitz & Partner | 16. April 2010 — Dieses Mobil habe ich noch nicht rumfahren gesehen, so aber der Titel eines Browserfensters. Der Inhalt der Seite (Anwendung) h…
Einem Mandanten geschah Übles: Ein Hacker hatte seine Kreditkartendaten ausgespäht. Wohlgemerkt nicht bei ihm, sondern beim Kreditkartenunternehmen. Das steht durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fest. Unseren Mandanten trifft also nicht der Hauch eines Eigenenverschuldens. Der Hacker ging mit den Kartendaten unseres Mandanten auf Shopping-Tour und schloss unter anderem auch einen Vertrag mit BILD mobil. Irgendwann erhielt unser Mandant die Rechnung. Er ließ die Lastschrift stornieren und informierte “BILD mobil” über den Vorgang. Er schickte Bestätigungen über das Strafermittlungsverfahren gegen den Datenklauer und weitere Nachweise, dass er mit dem Auftrag überhaupt nichts zu tun hatte und ihn auch kein Verschulden am Datenverlust traf. Allein: Bild mobil mahnte. Und mahnte. Und mahnte. Die hochqualifizierten Damen im Call-Center wussten hochkarätigen Rechtsrat: “Also, wenn jemand mit ihren Kreditkartendaten etwas bestellt, dann haften Sie dafür immer.” Aha! Einen festen Ansprechpartner erhält man bei solchen Anbietern ja ohnehin nicht und Aktennotizen scheinen in der Telekom-Branche völlig unbekannt zu sein. Irgendwann war es ihm zu blöd und er beauftragte uns. Wegen des unglaublichen Betrags von ca. 60 Euro schrieben wir BILD mobil an, erklärten nun nochmals die ganze Story auf Anwaltsbriefkopf und drohten mutig mit negativer Feststellungsklage. Darauf dann vier Wochen nichts und wir dachten, der Fall sei erledigt. Aber dann erhielten wir doch noch ein “formelles” Schreiben des BILD mobil Kundendienstes, das ich wegen seiner Professionalität den Jurablog-Lesern nicht vorenthalten möchte: Bild Mobil Kundendienst. Das Schreiben erinnert mich an die Kinder-Comic-Spiele “Wie viele Fehler findest Du in diesem Bild?” Also fangen wir mal an:
- sämtliche denkbaren …
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. September 2010 auf http://www.rechthaber.com.
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