BILD-Fotos von Karsten Speck beim Verlassen des Gefängnisses rechtens

„Hier schlendert Karsten Speck in die Freiheit“ titelte die BILD-Zeitung. Der heute 48-Jährige war im November 2004 wegen millionenschweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Zwei Wochen nach seinem Haftantritt im November 2005 durfte Speck die Justizvollzugsanstalt allerdings schon wieder verlassen – zur Vorbereitung eines „offenen Vollzugs“. Er habe sich als geeignet erwiesen, die Strafe im offenen Vollzug zu verbüßen, so die BILD-Zeitung. Die beiden im Zusammenhang mit diesem Artikel abgedruckten Fotos zeigten den Haftausgang: Speck auf der Straße gehend und beim Einsteigen in ein Auto.

Abgestuftes Schutzkonzept

Maßgeblich zur Beurteilung derartiger Bildveröffentlichungen ist das sog. abgestufte Schutzkonzept. Danach dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden, § 22 KUG. Hiervon macht § 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Auch bei einer Person, die im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müsste, ist eine Verbreitung der Abbildung aber nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen verletzt werden (§ 23 Abs. 2 KUG: Ausnahme von der Ausnahme). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die abgebildete Person an einem Ort der Abgeschiedenheit aufgehalten hat.

Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte

Anknüpfungspunkt für die Frage, ob es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, ist der Begriff des Zeitgeschehens. Dieser Begriff darf nicht zu eng verstanden werden. Im Hinblick auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit umfasst er nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern ganz allgemein das Zeitgeschehen, also alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Er wird mithin vom Interesse der Öffentlichkeit bestimmt. Auch durch unterhaltende Beiträge kann Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen.

In jedem Fall: Abwägung

Das Informationsinteresse besteht indes nicht schrankenlos. Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt, so dass eine Berichterstattung keineswegs immer zulässig ist. Wo konkret die Grenze für das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der aktuellen Berichterstattung zu ziehen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles entscheiden. Im Rahmen der Abwägung kann auch die begleitende Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle spielen.

Einerseits: Spielraum der Presse als „öffentlicher Wachhund“

Zum Kern der Presse- und de…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Medien , Entertainment
Rechtsgebiet: Fotorecht

Erschienen 4. November 2008 auf http://www.nennen.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen v…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. September 2007 — 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach …

Bundesgerichtshof : Presse als "öffentlicher Wachhund" - Bilder vom Haftausgang von Karsten Speck durften veröffentlicht werden

MEDIEN INTERNET und RECHT | 28. Oktober 2008 — BGH, Urteil vom 28.10.2008 – Az. VI ZR 307/07; Vorinstanzen: LG Berlin, Entscheidung vom 23.1.2007 - Az. 27 O 1035/06, KG Berlin, …

BGH: Bilder von Karsten Specks Haftentlassung dürfen veröffentlicht werden

LBR-Blog | 30. Oktober 2008 — Die “Bild”-Zeitung berichtete unter der Überschrift “Hier schlendert Karsten Speck in die Freiheit”, dass der zu einer Freiheit…

BGH: Karsten Specks Bilder vom Freigang durften veröffentlicht werden!

Dr. Bücker Newsfeed | 30. Oktober 2008 — Pressemitteilung zum BGH Urteil vom 28.10.08 - Az.: VI ZR 307/07: 1. Der Kläger ist ein bekannter Schauspieler und Moderator. Die …

Caroline Von Monaco Urteil: BGH: Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen In…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. April 2007 — 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (A…

Karsten Speck und die “Wachhundfunktion” der Presse - BGH Urt. v. 28.10.2008 – VI ZR 307/07

IP|Notiz | 3. November 2008 — Vor wenigen Tagen entschied der für Presserecht zuständige VI. Zivilsenat des BGH über die Veröffentlichung von Bildern, die di…

Fotos von Prominenten in der Werbung

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 31. März 2009 — Ein Zeitschriftenverlag hatte den Moderator auf der Titelseite eines Rätselheftes abgebildet mit der Bildunterschrift „Günther Jau…

Fotos von Prominenten in der Werbung

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 31. März 2009 — Ein Zeitschriftenverlag hatte den Moderator auf der Titelseite eines Rätselheftes abgebildet mit der Bildunterschrift „Günther …

Fotos von Prominenten in der Werbung

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 31. März 2009 — Ein Zeitschriftenverlag hatte den Moderator auf der Titelseite eines Rätselheftes abgebildet mit der Bildunterschrift „Günther Jau…

BGH: "Shopping mit Putzfrau auf Mallorca" - Zur Frage der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung ohne Einwilligung der abgebilde…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. Oktober 2008 — 1. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG). Hiervon macht §…

Der Bundesgerichtshof