BILD? … noch nicht einmal geschenkt!

Der Axel Springer Verlag plant, am 23.06.2012 eine Gratis-Ausgabe der BILD-“Zeitung“ an alle Haushalte in Deutschland zu verteilen. Betroffen davon seien „ca. 41 Millionen Haushalte inkl. Werbeverweigerer“.

Tatsächlich reicht ein „Keine Werbung“-Aufkleber auf dem Briefkasten in diesem Fall nicht aus, denn dieser gilt nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 14.07.2011 (I-4 U 42/11) nicht für kostenlose Anzeigenblätter mit lose eingelegten Werbeprospekten, worauf sich der Springer-Verlag sicher berufen wird. Darauf deutet die Ansage „inkl. Werbeverweigerer“ bereits hin.

Das LG Lüneburg hat allerdings am 30.09.2011 entschieden: „Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.“

Wer die BILD-“Zeitung“, wie ich, also auch nicht geschenkt bekommen möchte und sich durch das Ansinnen des Sp…

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Themen: Anwalt , Netzwelt , Unterlassungsanspruch , Bild , Olg Hamm , Verteilung , Unerwünscht , Musterschreiben , 23.06.2012 , Gratisausgabe
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://rheinrecht.wordpress.com.

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