BILD für alle: nicht für mich

Andreas Schwartmann berichtet in seinem Blog über eine geplante Aktion der BILD-„Zeitung“. Laut ihrem Mediaplan (PDF) möchte die BILD anlässlich ihres 60. Geburtstag eine kostenlose Sonderausgabe am 23.06.2012 an sämtliche Haushalte in Deutschland verschenken. Betroffen seien 41 Millionen Haushalte, darunter auch „Werbeverweigerer“. Die BILD wird also auch Personen zugestellt, die an ihrem Briefkasten einen „Werbung, nein danke“-Aufkleber angebracht haben. Das dürfte zulässig sein, haben doch einige Gerichte geurteilt, dass so ein Aufkleber nicht für Gratiszeitungen mit redaktionellem Inhalt gelte. Etwas anderes gilt aber dann, wenn ausdrücklich beim Absender widersprochen wurde, wie erst kürzlich das LG Lüneburg entschied. Udo Vetter vom law blog zieht daraus die richtige Konsequenz: Ich werde also mal einen kleinen Brief (vorab als Fax) an den Axel Springer Verlag senden und fordern, mich aus der Empfängerliste zu streichen. Sollte dann doch die BILD im Briefkasten sein, wird man über Unterlassungsansprüche nachdenken können. Auch ich halte den Geburtstag der BILD nicht für einen Anlass zum Feiern. Auch kann ich eine BILD einfach nicht gebrauchen. Sie würde zuerst meinen Briefkasten verstopfen, dann unverzüglich im Müll landen und somit nur zusätzlichen Aufwand für mich b…

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Themen: Bild , Halte , Vorlage , Aktionen
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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