Bilanzerleichterungen für kleine Unternehmen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Durch das Gesetz werden kleinere Unternehmen von bisher bestehenden Bilanzierungsvorschriften und Buchführungsvorschriften entlastet sowie das bestehende Bilanzierungsrecht in einigen Einzelpunkten an aktuelle internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst. Erklärtes Ziel war dabei neben einer Entlastung kleiner Unternehmen, von deutschen mittelständischen Unternehmen den Druck zu nehmen, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Vielmehr sollte das Bilanzrecht für die Unternehmen in Deutschland zu einer vollwertigen Alternative zu diesen internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt und gleichzeitig deren Nachteile, nämlich eine hohe Komplexität, ein erforderlicher hoher Zeitaufwand und hohe Kosten, vermieden werden.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

1. Deregulierung

Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro zu rechnen. Laut Jahresbericht der Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergibt sich unter Berücksichtigung auch der Buchführungs- und Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Mrd. Euro pro Jahr.

Konkret geht es um folgende Maßnahmen:

Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte (500.000,- Euro Umsatz und 50.000,- Euro Gewinn pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden angehoben: Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB werden um 20 % erhöht. So kommen mehr Unternehmen als bisher in den Genuss der Erleichterungen, die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten. Der Aufwand bei der handelrechtlichen Rechnungslegung wird verringert. Abhängig davon, ob eine Kapitalgesellschaft als klein, mittelgroß und groß einzustufen ist, muss sie mehr oder weniger weit reichende Informationspflichten erfüllen. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen z. B. ihren Jahresabschluss nicht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und müssen nur die Bilanz, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften können auf eine Reihe von Angaben verzichten, die große Kapitalgesellschaften machen müssen, und dürfen Bil… » Vollständiger Artikel
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Themen: Bundesregierung , Bundestag , Gewinn , Handelsbilanz , Jahresabschluss , Publizität

Erschienen 27. März 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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