7.000 Euro Entschädigung für Videoüberwachung
beck-blog | 1. Februar 2011 — Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil zur Zahlung einer Entschädigu…
Das Landesarbeitsgericht (LAG – Aktenzeichen: 7 Sa 1586/09 ) Frankfurt hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 Euro verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte.
Im Fall des LAG hatte der Arbeitgeber, ein bundesweit aktives Unternehmen, eine kaufmännische Angestellte mit einer gegenüber der Eingangstür des Büros angebrachten Videokamera, welche nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern auch den Arbeitsplatz der Klägerin gerichtet war, dauerhaft überwacht. Mit der Klage machte die Mitarbeiterin Schadensersatzansprüche wegen Persönlichkeitsverletzung geltend.
Die Vorinstanz (Arbeitsgericht (AG) Wetzlar, Urteil vom 01.09.2009 – Az.: 3 Ca 211/08) verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 15.000 Euro.
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hatte vor dem LAG Frankfurt nur zum Teil Erfolg.
Dabei ließen weder das AG noch das LAG die Einwendungen des Arbeitgebers gelten, dass die Kamera nicht ständig in Funktion gewesen und nur zur Sicherheit der Mitarbeiter angebracht worden sei, weil es in der Vergangenheit schon zu Übergriffen auf Mitarbeiter gekommen sei. AG und LAG bejahten einen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin. Nach den Ausführungen der Gerichte wäre eine Ausrichtung der Kamera nur auf den Eingangsbereich des Büros möglich gewesen. Zudem sei es auch unerheblich, dass die Kamera nicht ständig in Funktion war. Allein die Unsicherheit darüber, ob die Kamera tatsächlich aufzeichnet oder nicht, habe die Mitarbeiterin einem ständigen Anpassungs- und Überwachungsdruck ausgesetzt, den sie nicht hinnehmen musste, nachdem sie sich bereits früh geg…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Februar 2011 auf http://blog.random-coil.de.
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