Big Brother bei Zeitungsabos?

Alle Welt regt sich über Facebook auf, dass da die Chatprotokolle gespeichert werden, obwohl man sie gelöscht hat… ja, ist nicht so schön. Aber dass Zeitungsverlage und deren Marketingagenturen Big Brother in der Privatshäre spielen, war mir auch neu – wobei ich Letzteres sogar noch schlimmer finde, als Facebook. Denn Facebook ist nicht zwei Meter direkt vor der Fußmatte….

Jetzt ist es schon so, dass ich nicht einmal bei Payback mitmache, da ich diese Datensammelei für “ein paar Rabattpunkte” einfach nicht einsehe, ich nehme nicht an Gewinnspielen teil, kurzum ich bin da recht datensparsam. Was aber nun kam, ging mir dann doch “ein wenig” sehr viel zu weit.

Eine Bank schrieb gute Kunden als Dankeschön an, dass man eine recht bekannte Wirtschaftszeitung für ein halbes Jahr im Abonnement erhalten sollte. Kein Pferdefuß, kein Haken dahingehend, dass sich “das Abo nach einem halben Jahr verlängert” oder Ähnliches, nein, nach einem halben Jahr ist alles auch ohne Abmeldung dann automatisch vorbei. Nett, dachte ich! Gut, die Zeitung kenne ich, lese sie aber nur, wenn z.B. bei den Bordmagazinen die Hauspostille, die FAZ und die Financial Times schon vergriffen sind. Aber ich dachte, es wäre doch nett, die Zeitung mal probezulesen.

Machen wir uns nichts vor: Dass am Ende eine Marketingagentur eventuell(!) einen Fragebogen schicken könnte und fragt “wie fanden Sie die Zeitung”, hätte ich im Rahmen einer Kundenpflege auch verstanden.Was aber nun kam, habe ich so noch nicht erlebt:

Nun war ich einige wenige Tage unterwegs, hatte sogar den Nachbarn gesagt, dass sie sich dann, wenn ich einmal nicht da sein sollte, sich meine Zeitungen immer nehmen dürfen. Ich komme zurück und erhalte eine Mail der Marketingagentur der Zeitung:

Zitat im ORIGINAL:

“Sehr geehrte Frau Neubauer,

wir wurden vom Verlag informiert, dass die Zeitschrift momentan von Ihnen nicht entgegengenommen werden (im Treppenhaus liegen momentan etliche Ausgaben). Der Verlag hat die Belieferung nun vorläufig eingestellt. Bitte teilen Sie mir mit ob wir die Belieferung erneut veranlassen sollen.

Mit freundlichem Gruß”

Mal davon abgesehen, dass keine einzige Zeitung im Treppenhaus lag, stieg erst mal der Puls auf 180! Was fällt denen denn ein? Die Mail zurück, in Kopie an besagten Verlag – gleichfalls an den Landesdatenschutzbeauftragten, den das mit Sicherheit auch interessiert (ja, ich bin böse!)- fiel nicht absonderlich freundlich aus, habe erst mal um Aufklärung gebeten, inwieweit man sich “seitens des Verlages auch um die Altpapiertonne kümmern würde, ob die Zeitschrift auch wirklich gelesen worden sei, für den Fall, dass keine Zeitung im Flur liegen würde.”

Im Ernst, die Antwort fiel auch im Wortlaut in etwa so aus, beinhaltete aber auch noch eine strafbewerte Unterlassungserklärung inklusive Auskunft und Verpflichtung …

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Themen: Deutschland , Datenschutz , Abmahnung , Zitat , Zeitung , Bdsg , Personenbezogene Daten , Big Brother , Financial Times , Verletzung , Bundesdatenschutzgesetz , Alltagswahnsinn , Amüsantes , Aus Dem Inland , Kein Einverständnis , Lieferdaten , Marketingagentur , Zum Zwecke Der Lieferung
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht

Erschienen 3. Oktober 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.

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