Big Brother im Weihnachtsbaum
am 19.12.2006 von http://info.folkertjanke.de
Wegen einer Überwachungskamera im Weihnachtsbaum und Zahlungsrückstand wurde einer 96 Jahre alten Bewohnerin eines Pflegeheims der Heimvertrag gekündigt. Das Landgericht (LG) München I wies nun jedoch in seinem Urteil vom 18.12.2006 (Az.: 28 O 8172/05) die Räumungsklage des Heimbetreibers gegen die Bewohnerin ab, da die Kündigung nicht gerechtfertigt war.
Der Sohn der Bewohnerin, der auch als deren Betreuer bestellt ist, hatte Ende Dezember 2004 im Pflegezimmer seiner Mutter einen Tannenbaum aufgestellt, in dem er eine Kamera versteckte, um die Pflege seiner Mutter zu kontrollieren. Die mit der Kamera heimlich aufgenommen Bilder wurden im Januar 2005 von dem Fernsehsender RTL in einer Sendung über Pflegeskandale in deutschen Pflegeheimen ausgestrahlt.
Daraufhin wurde der Heimvertrag durch den Heimbetreiber fristlos gekündigt und ein Hausverbot gegen den Sohn ausgesprochen, welches später in ein kontrolliertes Besuchsrecht umgewandelt wurde. Es kam zu einem Gespräch zwischen der Heimleitung und dem Sohn der Beklagten, welches dieser erneut heimlich filmte und RTL zur Verfügung stellte.
Eine weitere Kündigung erfolgte wegen Zahlungsverzuges der Beklagten, da diese erhebliche Beträge des Entgelts für die Pflegeheimunterbringung nicht zahlte.
Der Heimbetreiber war der Ansicht, die Anbringung der versteckten Kamera und die Veröffentlichung der Aufnahmen im Fernsehen stellten einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter des Pflegeheims dar. Die falsche Darstellung der Pflegeverhältnisse habe eine massive Rufschädigung bewirkt, so dass ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliege. Die Beklagte sei stets ordnungsgemäß gepflegt worden und habe ausreichend Flüssigkeitszufuhr erhalten. Deswegen sei auch das Entgelt für die Heimunterbringung zu Unrecht gekürzt worden.
Dem widersprach die auch im …
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