Biestiger Kollege gesucht
Ein Richter unterstellte mir einen Interessenkonflikt. Was war geschehen? Ich verteidigte einen Angeklagten. Hauptbelastungszeuge war
jemand, den ich auch schon mal vertreten hatte. Dieser Zeuge hatte vor Jahren bei der Polizei sich selbst und seinen halben
Bekanntenkreis belastet. Bevor er mich anrufen durfte. Jetzt konnte er sich aber nur noch erinnern, damals unter Druck gesetzt worden
zu sein. Ob mein heutiger Mandant etwas mit der Sache zu tun habe, daran erinnere er sich nicht mehr. Außerdem wolle er sich auf
keinen Fall (erneut) selbst belasten.
Der Richter nahm den Zeugen ganz schön in die Zange. Ich habe mich eingemischt und die Auffassung vertreten, der Zeuge habe sehr wohl
ein Auskunftsverweigerungsrecht. Außerdem habe ich dem Zeugen empfohlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Er solle sich einen
Anwalt als Zeugenbeistand zu nehmen.
Der Richter kam dann mit dem Interessenkonflikt. Ich sehe noch nicht mal gegensätzliche Interessen. Dass der Zeuge nichts sagt, ist
voll und ganz im Interesse meines Mandanten. Denn ohne Aussage des Zeugen kann er in dieser Angelegenheit nicht verurteilt werden.
Der Zeuge erklärte dann schlauerweise, er sage jetzt gar nichts mehr. Wenn er wieder geladen werde, komme er mit einem Anwalt. “Der
Herr Vetter kann mir sicher einen vermitteln.” Der Richter guckte mich an. Ich sagte: “Selbstverständlich kann ich einen Anwalt
empfehlen.”
Der Richter war sich dann nicht zu schade dafür, selbst dies aufs Korn zu nehmen. Schon in der Tatsache, dass ich einen Anwalt
empfehle, liege womöglich ein Interessenkonflikt. Da war dann aber doch der Punkt gekommen, wo die Sache nicht mehr witzig war. Auch
einem Richter sollte klar sein, dass es dem Zeugen völlig freisteht, einer Empfehlung von mir zu folgen. Oder auch nicht. Und dass
auch ein von mir empfohlener Anwalt…
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