BGH: Zur Zulässigkeit vergleichender Eigenpreise von Hausmarke und Markenartikel – BGH, Urteil vom 21.03.2007 – Az. I ZR 184/03
am 18.09.2007 von http://www.wettbewerbsrecht-blog.de
Eine vergleichende Werbung ist nicht allein deswegen unlauter, weil der Werbende in dem Werbevergleich von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenüberstellt.
Die Wettbewerbswidrigkeit i. S. von §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG setzt nach der Rechtsprechung des BGH voraus, dass die vergleichende Werbung sich nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren bezogen ist. Preisangaben sind auch im Rahmen eines Eigenpreisvergleichs keine subjektiven Werturteile, sondern objektive Angaben. Die Gefahr von Preismanipulationen durch denjenigen, der einen Vergleich eigener Preise vornimmt, rechtfertigt kein generelles Verbot eines Preisvergleichs zwischen Produkten mit Hausmarken und anderen Markenprodukten.
Anmerkung: Die Grenze zur Unlauterkeit dürfte also vor allem dann erreicht sein, wenn der Werbende die Preise der von ihm auch vertriebenen Markenprodukte so hoch ansetzt, dass sie ein orts- oder branchenüblich angemessenes Maß deutlich übersteigen. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Kläger eine solche Manipulationen aber nicht dargelegt.
Weiter urteilte der BGH:
Eine tabellenartige Gegenüberstellung der unter einer Hausmarke vertriebenen Produkte des Werbenden mit den Produkten der Marktführer in einem Preisvergleich stelle auch regelmäßig keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Wertschätzung der Kennzeichen i. S. von § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG dar.
Der Verkehr habe aufgrund der Gegenüberstellung der Produkte in den Rubriken “namhafte Markenprodukte” und “Ihre Qualitätsmarke von M.” keine Veranlassung zu der Annahme, es werde qualitative Gleichwertigkeit behauptet. Die Beklagte hätte eine Behauptung qualitativer Gleichwertigkeit auch nicht ausdrücklich aufgestellt. Die Beklagte nehme in der …
BGH: Eigenpreisvergleich - Eine vergleichende Werbung ist nicht schon deshalb unlauter, weil der Werbende von ihm selbst festgesetzte Preise für unter seiner Hausmarke vertriebene Produkte und für Produkte anderer Markenartikelhersteller gegenübe
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MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 Az. I ZR 169/04; Vorinstanzen: LG Frankfurt a. M., Urteil vom 2.07.2003 Az. 2/6 O 266/02; OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 1.07.2004 Az. 6 U 126/03 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivi…
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