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BGH zur Verjährungsunterbrechung im Bußgeldverfahren

am 03.07.2006 von http://www.sokolowski.org/blog/

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2006 in dem Verfahren 5 StR 578/06 festgestellt, dass es für eine verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ausreicht, dass der Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst, wenn sich der Zeitpunkt und der Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen lassen.
Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung wie folgt:
Die Vorlegungssache betrifft die Frage, wie eine verjährungsunterbrechende Anordnung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG aktenmäßig dokumentiert sein muss.
Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts hat mit seinem Beschluss vom 16. November 2005 (VRS 109, 443) die Auffassung vertreten, die von der Sachbearbeiterin bei der Zentralen Bußgeldstelle unter Verwendung des installierten Arbeitsprogramms und ihres individuellen Kürzels „o. “ veranlasste Versendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen habe die Verfolgungsverjährung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen. Für Inhalt und Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung müssten sich aus den Verfahrensakten lediglich konkrete Anhaltspunkte ergeben. Die Vorgangshistorie lege unter dem 27. Juli 2004 von einer solchen Individual-verfügung einer bestimmten Sachbearbeiterin eindeutig Zeugnis ab. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen sei deshalb zu verwerfen.
Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Ent-scheidung aber durch die Beschlüsse des OLG Dresden vom 27. April 2004 (DAR 2004, 534) und vom 10. Mai 2005 (DAR 2005, 570) gehindert. Dessen Bußgeldsenat hält für die Wirksamkeit einer Anordnung zur Dokumentation der Übernahme der Verantwortung des Sachbearbeiters und für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums der Verfügung …

Belehrungspflichten im Bußgeldverfahren

Lichtenrader Notizen / Betroffene und ihre Verteidiger im Bußgeldverfahren - eine gute Zusammenfassung des Kollegen Ferner im Blog Straßenverkehrsrecht möchte ich hiermit empfehlen. Dieses Blog glänzt mit einer Fülle fundierter Beiträge. …

Bußgeldverfahren: Verjährungsunterbrechung ohne schriftliche Dokumentation des Betroffenenwechsels?

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Vollmachtvorlage und Verjährung oder Kunstfehler von Verteidigern

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Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 GewSchG

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Nicht schwachsinnig, kein Analphabet.

kanzlei-hoenig.info / Aus einem Beschluß des Amtsgerichts in einer Bußgeldsache: Der Antrag des Betroffenen vom 3.6.08, ihm Herrn Rechtsanwalt Hoenig als Pflichtverteidiger beizuordnen, wird zurückgewiesen. Die Mitwirkung eines Verteidigers erscheint nicht wegen der S…

Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

Recht und Gesetz / Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.01.2005 festgestellt, dass die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gem. § 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem die…

Tateinheit oder Tatmehrheit ???

RA J. Melchior, Wismar / Die Frage, ob das Fahren ohne Sicherheitsgurt und z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß in Tateinheit oder in Tatmehrheit stehen, ist zwar umstritten, kann aber jedenfalls für Mecklenburg-Vorpommern als in…

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